von Georgios Chatzimarkakis
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Untersuchte Arbeit: Seite: 63, Zeilen: 07-11 |
Quelle: Schweigler 1997 Seite(n): 98, Zeilen: 2-6 |
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Hier prallen zunächst einmal unterschiedliche Vorstellungen von Rede- und Meinungsfreiheit aufeinander. Auf nationaler Ebene lassen sich bestimmte Vorstellungen gegenüber den in anderen Ländern geltenden Rechten und Gepflogenheiten heute schon nicht mehr durchsetzen, wie gerade die Bundesrepublik zur Kenntnis nehmen mußte, als man zum Beispiel gegen pornographische Darstellungen bei einem amerikanischen
Online-Dienst oder gegen die Präsenz linksradikaler Gruppierungen bei einem holländischen Internet-Anbieter vorgehen wollte. |
Hier prallen zunächst einmal unterschiedliche Vorstellungen von Rede- und Meinungsfreiheit aufeinander. Auf nationaler Ebene lassen sich entsprechende Vorstellungen gegenüber den in anderen Ländern geltenden Rechten und Gepflogenheiten heute schon nicht mehr durchsetzen, wie man gerade in der Bundesrepublik zur Kenntnis nehmen mußte.[33] |
In Fn 125 wird u.a. auf "Schweigler (1997), S. 48 ff." verwiesen; im Literaturverzeichnnis "unveröffentlichtes Manuskript der Stiftung für Wissenschaft und Politik, Ebenhausen" |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 63, Zeilen: 23-28 |
Quelle: Schweigler 1997 Seite(n): 98, Zeilen: 7-12 |
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Am Ende werden sich also im Internet - allein wegen der technischen Gegebenheiten -
die weltweit liberalsten Vorgehensweisen durchsetzen. In der Praxis bedeutet dies, daß amerikanische Standards vorherrschen werden, weil in den USA einerseits die Redefreiheit besonderen Schutz genießt, andererseits aber der Zugang am offensten ist. Daher gilt der Entwicklung der amerikanischen Gesetzgebung und Rechtsprechung in Bezug auf das Internet besondere Aufmerksamkeit.[125] |
Am Ende werden sich also im Internet - allein wegen der technischen Gegebenheiten -
die weltweit liberalsten Vorgehensweisen durchsetzen. In der Praxis bedeutet dies, daß amerikanische Standards vorherrschen werden, weil hier einerseits die Redefreiheit besonderen Schutz genießt, andererseits aber der Zugang am offensten ist.[34] Aus diesem Grund gilt der Entwicklung der amerikanischen Gesetzgebung und Rechtsprechung in Sachen Internet besondere Aufmerksamkeit. |
Fast Komplett-Plagiat; kleine Änderungen; in Fn 125 wird u.a. auf "Schweigler (1997), S. 48 ff." verwiesen; im Literaturverzeichnnis "unveröffentlichtes Manuskript der Stiftung für Wissenschaft und Politik, Ebenhausen" |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 063, Zeilen: 30-33 |
Quelle: Schweigler 1997 Seite(n): 098-099, Zeilen: |
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Ein Bedürfnis zum Schutz von Informationen verspüren nicht nur Privatpersonen, die wissen, daß im Internet zunächst einmal alles einsehbar ist. Es wird vor allem auch von der Geschäftswelt angemeldet, die etwa Verkäufe per Kreditkarten nur sicher täti-
[S. 64] gen kann, wenn diese Daten für Unberechtigte verschlossen bleiben und die Signatur eines Kunden zweifelsfrei bestätigt werden kann. |
Ein Bedürfuis zum Schutz von Informationen verspüren nicht nur Privatpersonen, die wissen, daß im Internet zunächst einmal alles einsehbar ist, es wird vor allem auch von der Geschäftswelt angemeldet, die etwa Verkäufe per Kreditkarten nur sicher tätigen kann, wenn diese Daten für Unberechtigte verschlossen bleiben und die Signatur
eines Kunden zweifelsfrei bestätigt werden kann. |
Satz wird auf S. 64 fortgeführt. Eigentlich Komplett-Plagiat mit einer Änderung: ", es wird" -> ". Es wird'. Im weiteren Umfeld finden sich Fn-Verweise (Fn 125, Fn 126) auf Schweigler (1997). |
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