von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Gjb/Fragment 099 07 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 12:05:48 Guckar | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 99, Zeilen: 7-20 |
Quelle: Imbusch Bonacker 2006 Seite(n): 82, Zeilen: 11ff |
---|---|
Die Ursprünge des Wortes Gewalt gehen zurück auf die indogermanische Wurzel „val“ (lateinisch: „valere“), das als Verb („giwaltan“, „waldan“) ursprünglich für Verfügungsfähigkeit besitzen und Gewalt haben steht, sodann aber auch in einem breiteren Sinne für Kraft haben, Macht haben, über etwas verfügen können, etwas beherrschen verwendet wird.233
Der Rekurs auf den etymologischen Bedeutungsgehalt des Wortes Gewalt ist von Bedeutung, weil das deutsche Wort Gewalt sich im Gegensatz zum angelsächsischen, frankophonen oder iberoamerikanische [sic] Sprachgebrauch nur durch eine geringe sprachliche Präzision auszeichnet, da es im Laufe der Jahrhunderte sich durchsetzende Unterscheidung von direkter persönlicher Gewalt einerseits und legitimer institutioneller Gewalt andererseits –also zwischen violentia und potestas- nicht mitvollzogen hat.234 233 Siehe u.a. ABER/ILTING/MEIER 1982; RÖTTGERS/SAHNER 1978; IMBUSCH/BONACKER 2006, S.82; 2003 S.15 ff. 234 Dazu IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 82 |
Die Ursprünge des Wortes Gewalt gehen zurück auf die indogermanische Wurzel ‘val’ (lateinisch: ‘valere’), das als Verb (‘giwaltan’, ‘waldan’) ursprünglich für Verfügungsfähigkeit besitzen und Gewalt haben steht, sodann aber auch in einem breiteren Sinne für Kraft haben, Macht haben, über etwas verfügen können, etwas beherrschen verwendet wird.28
Der Rekurs auf den etymologischen Bedeutungsgehalt des Wortes Gewalt ist von Bedeutung, weil das deutsche Wort Gewalt sich im Gegensatz zum angelsächsischen, frankophonen oder iberoamerikanischen Sprachgebrauch nur durch eine geringe sprachliche Präzision auszeichnet, da es die im Laufe der Jahrhunderte sich durchsetzende Unterscheidung von direkter persönlicher Gewalt einerseits und legitimer institutioneller Gewalt andererseits - also zwischen violentia und potestas - nicht mitvollzogen hat. 28 Faber. Karl-Georg, Karl-Heinz Ilting und Christian Meier: Macht, Gewalt, in: Otto Brunner u.a. (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 3, Stuttgart 1982; Röttgers, Kurt und Heinz Sahner (Hrsg.): Gewalt, Basel/Stuttgart 1978. |
Die Quellenverweise machen nicht deutlich, dass hier alles wörtlich übernommen wurde. Dadurch dass in FN 233 drei Quellen genannt sind, ist eine wörtliche Übernahme aus einer der drei Quellen eigentlich implizit ausgeschlossen. |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20131004120551