von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño
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[1.] Gjb/Fragment 197 19 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 11:41:48 Guckar | Fragment, Gesichtet, Gjb, Hippler 2006, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 197, Zeilen: 19-25 |
Quelle: Hippler 2006 Seite(n): 139, Zeilen: 3-9 |
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2. Die Legitimierung von politischer Gewalt
Die Menschen begehen keine politischen Gewalttaten ohne einen legitimatorischen Diskurs, der die Gewalt rechtfertigt. Gewalt ist ein kategorischer, existentieller, ungeheuerlicher Akt, der in keiner Weise selbstverständlich ist, sondern viele emotionale Facetten enthält. Der Mensch begeht nur dann Gewalttaten, wenn er sie mit gewichtigen Gründen vor sich selbst rechtfertigen kann. |
Die Legitimierung von Gewalt
Die Menschen begehen keine politischen Gewalttaten ohne einen legitimatorischen Diskurs, der die Gewalt rechtfertigt. Gewalt ist ein kategorischer, existentieller, ungeheuerlicher Akt, der in keiner Weise selbstverständlich ist, sondern viele emotionale Facetten enthält. Der Mensch begeht nur dann Gewalttaten, wenn er sie mit gewichtigen Gründen vor sich selbst rechtfertigen kann. |
Ohne Hinweis auf eine Übernahme. |
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