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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 197 19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 11:41:48 Guckar
Fragment, Gesichtet, Gjb, Hippler 2006, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 197, Zeilen: 19-25
Quelle: Hippler 2006
Seite(n): 139, Zeilen: 3-9
2. Die Legitimierung von politischer Gewalt

Die Menschen begehen keine politischen Gewalttaten ohne einen legitimatorischen Diskurs, der die Gewalt rechtfertigt. Gewalt ist ein kategorischer, existentieller, ungeheuerlicher Akt, der in keiner Weise selbstverständlich ist, sondern viele emotionale Facetten enthält. Der Mensch begeht nur dann Gewalttaten, wenn er sie mit gewichtigen Gründen vor sich selbst rechtfertigen kann.

Die Legitimierung von Gewalt

Die Menschen begehen keine politischen Gewalttaten ohne einen legitimatorischen Diskurs, der die Gewalt rechtfertigt. Gewalt ist ein kategorischer, existentieller, ungeheuerlicher Akt, der in keiner Weise selbstverständlich ist, sondern viele emotionale Facetten enthält. Der Mensch begeht nur dann Gewalttaten, wenn er sie mit gewichtigen Gründen vor sich selbst rechtfertigen kann.

Anmerkungen

Ohne Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20131004114108