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Eine kritische Auseinandersetzung mit der Dissertation von
Dr. Veronica Saß: Regulierung im Mobilfunk

Sass plag graphic
Legende

Darstellung der Seiten mit Plagiaten. Die ersten 25 Seiten und die Seiten ab S. 353 sind hellblau dargestellt. Sie enthalten Inhaltsverzeichnis bzw. Anhänge und wurden bei der Berechnung der Prozentzahl nicht berücksichtigt. Seiten mit Plagiaten aus mehreren Quellen sind rot dargestellt. Der breite schwarze Bereich rechts stellt ein fast durchgängiges, wortwörtliches Plagiat über fast 40 Seiten dar (Unterbrechung auf Seite 283), Überschriften/Gliederung und die Fußnoten wurden mitkopiert. Hier noch von einem "Verdacht" zu sprechen, wird der erdrückenden Beweislage nicht gerecht. Für einzelne graue Bereiche ist die Quelle bekannt, aber noch nicht von mehreren Prüfern gesichtet worden.

Wir untersuchen die Dissertation von Veronica Saß nach dem Vorbild der Dissertationsaufarbeitung des Freiherren zu Guttenberg. Jeder ist eingeladen mitzuwirken. Ziel ist es herauszufinden, ob es sich bei diesem Werk um ein Plagiat handelt, bzw. ob die Standards wissenschaftlichen Arbeitens erheblich unterschritten oder verletzt wurden.

VroniPlag-Chat

Die untersuchte Dissertation und Quellen:

Regulierung im Mobilfunk Dissertation von Veronica Saß mit Seitenvorschau bei Google Books.

Quellen zum (praktischen:) Aufklappen:

Die Fragmente

  • Fragmente: einzeln oder Alle in Einem

Seiten mit Plagiaten (Phase 1 - Suche nach Plagiaten)

Diese Liste kann als Übergangslösung gesehen werden. Bei der Plagiatssuche kann sie zusammen mit dem Barcode als schneller Überblick genutzt werden, wo schon etwas gefunden wurde, evtl. in ein paar Stichworten beschrieben.

Bitte helft auch die mit Plagscan Software ermittelten Ergebnisse zu überprüfen: http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Plagscan_Ergebnisse

  • Seite 013 - 016 wie aus der "Google Books"-Vorschau ersichtlich entsprechen nach erster Sichtung fast wörtlich (mit kleinen Kürzungen) den Ausführungen auf S. 041 - 044 in der Habilschrift Kühling, Sektorspezifische Regulierung in den Netzwirtschaften, 2004. Kategorie:Kühling_2004
  • Fußnote 50 auf Seite 14 aus: Dieter Köster, 1998, Seite 3 Zeilen 8-14 Was sind Netzprodukte? - Eigenschaften, Definition und Systematisierung von Netzprodukten bringt die Fußnote als wörtliches Zitat von C. Christian von Weizsäcker...der steht zwar in Fußnote 51. DerBegriff: "Nervensystem" ist außerdem ein von Karel von Miert geprägte Terminus.... das bitte nochmal mit Quellen prüfen. Link: Köster_1998 http://skylla.wzb.eu/pdf/1998/iv98-10.pdf Köster_1998
  • Seite 18 - 30 entsprechen fast wörtlich (mit z. T. kleinen Ergänzungen, z. T. kleinen Kürzungen und z. T. ergänzten, im Wesentlichen aber wohl übernommenen Fußnoten) den Ausführungen auf S. 25 - 36 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 045 bis 046 - Plagiat eines Wikipedia-Artikels (z.B. diese Version von 2007) in Fußnote 148. Die Fußnote erstreckt sich ca. über eine ganze Textseite. WP:Mobilfunk-Discounter
  • Seite 047 - Aus einer Pressemeldung ohne Eigenanteil zusammengesetzt. Die Quellenangabe ist ohne Abrufdatum und funktioniert nicht mehr. Aber der wörtliche Inhalt aus dem Jahr 2005 findet sich z.B. noch hier.
  • Seite 61 - wahrscheinlich haben beide bei Eisenblätter "Regulierungsbegriff" abgeschrieben Eisenblätter_2000. Die Quelle ist auch eine Dissertation aus dem Jahr 2008. (Martin Klicken 14:00, 31. Mär. 2011 (UTC)) Die Zusammenfassung (4.), die keine eigene ist: Die komplette halbe Seite findet sich in nahezu identischer Wortwahl und Satzbau in folgender Quelle auf Seite 62, Abschnitt "I. Zum Begriff der Regulierung": andere Dissertation bei Google Books
  • Seite 62 - Die letzten beiden Sätze oberhalb des zweiten Absatzes ("Damit erfasst ..." bis "Telekommunikationsbegriff") sind mit diffuser Quellenangabe versehen ("Siehe dazu noch BeckTKG ...") und wurden fast wörtlich dem Abstract einer Hauptseminararbeit entnommen (http://www.grin.com/e-book/6586/telekommunikationsrecht-in-deutschland). Originaltext lautet: ,,Telekommunikation erfaßt den Austausch von Informationen durch Transport über gewisse Entfernungen mit Hilfe von technischen Mitteln. Betroffen ist nur die technische Seite des Übertragungsvorgangs. Die Inhalte der übertragenen Nachrichten unterfallen dagegen nicht dem Telekommunikationsbegriff." - Frau Saß hat geändert: "Damit erfasst Telekommunikation" - der Rest des Textes ist identisch Wagenpfeil_2002
  • Seite 67 - 73 entsprechen fast wörtlich (mit z. T. kleinen Ergänzungen, z. T. kleinen Kürzungen und z. T. ergänzten, im Wesentlichen aber wohl übernommenen Fußnoten) den Ausführungen auf S. 37 - 41 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004. Die Spiegelstriche auf S. 39 im Koenig/Loetz/Neumann sind von Saß zu einzelnen Absätzen umformuliert worden. (Auf S. 66 wird in Fn. 69 der Koenig/Loetz/Neumann als Quelle für den vorstehenden Satz angegeben, nicht aber als Quelle für die Ausführungen auf den nachstehenden Seiten.)
  • Seite 83,84 entspricht fast wörtlich den Ausführungen auf S. 45 - 46 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004. (Die Fußnote 137 bei Saß findet sich bei Koenig/Loetz/Neumann im Text, der als Quelle für die Fußnote - "Vgl. auch" - auch von Saß angegeben wird.)
  • Seite 91,92 aus Koenig/Loetz/Neumann, S. 42, mit Buch verifiziert
  • Seite 094 - Verschleierungsplagiat aus Friske2007/2008, Seminararbeit Uni Rostock.
  • Seite 94 - 95 ("Der Telekommunikationssektor als natürliches Monopol") entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 41 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 105 Letzter Absatz mit zwei minimalen Änderungen kopiert aus "Wettbewerb und Regulierung im Mobilfunk aus Sicht der ökonomischen Theorie" Seite 10 (http://www2.hsu-hh.de/hfm/mobilwwtheorie.pdf) von Justus Haucap 2003. Kategorie:Haucap_2003
  • Seite 106, 107 - Weiter plagiiert aus der Arbeit von Haucap, Seiten 22,23. Haucap wird erst auf Seite 107 nebenbei in einem einzigen Satz erwähnt: "Nach Haucap208 stellt einen [sic!] nachträglich eingeführte, sektorspezifische Regulierung einen Bruch des implizierten Regulierungsvertrages durch den Staat dar." Der Rechtschreibfehler ist seltsam, denn in der Quelle steht auch dieser Satz auf Seite 23 richtig: "Eine nachträglich eingeführte, sektorspezifische Regulierung kann als Bruch des impliziten Regulierungsvertrages durch den Staat angesehen werden." [Haucap, 2003, S. 23] Fund verifiziert Martin Klicken 14:11, 31. Mär. 2011 (UTC)
  • Seite 113 - 114 hier steht ein langes wörtliches Zitat ohne Quellenangabe:
  • Seiten 118 u. 119 ("Regelungsgegenstand") entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 126 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 126, auch noch Plagiat aus dem Skript
  • Seiten 180 u. 181 (ab "Mit dem Grünbuch") entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 73 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seiten 182 - 199 entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 74 - 85 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 218 - Siehe Fußnote 236 auf Seite 217. Die Fußnote erstreckt sich bis hierhin.
  • Seite 220 - Hier ist der Verschleierungsaufwand beträchtlich erhöht. Die Quelle wurde nicht genannt, die Fußnote 248 ist eine Kopie aus dem Wikipedia Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Mobilfunk-Discounter. Im Mittelteil der Arbeit werden gehäuft für einzelne Stichwörter mehrere Quellen angegeben. Auch kommt es zu erheblichen Stilbrüchen. Daher werden im Bereich zwischen Seite 50 und 250 vermehrt stark paraphrasierte Abschriften aus Standardlehrwerken, Diplomarbeiten und Wikipedia-Beiträgen (Versionen von ca. 2007) vermutet.
  • Seite 221 - Die Fußnote 249 (über 6 Zeilen) ist komplett und ohne Änderung dem folgenden Eintrag auf Wikipedia entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobilcom. Ins Auge sticht außerdem die unterschiedliche Schreibweise von Mobilcom AG vs. MobilCom AG (Fußnote vs. Fließtext).
  • Seite 224: Der erste Absatz ist mit Ausnahme des letzten Halbsatzes wörtlich S. 89 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004, entnommen.
  • Seite 225 - 235 entsprechen fast wörtlich den Ausführungen auf S. 93 - 102 im Lehrbuch Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004.
  • Seite 254 Fußnote 110: Ist wortwörtlich der Wikipedia-Artikel "Verbindungsnetzbetreiber".WP:Verbindungsnetzbetreiber
  • Seite 254 Fußnote 111 entspricht fast wortwörtlich dem Wikipedia-Artikel "Call-by-Call". WP:Call-by-Call
  • Seite 254 Fußnote 112: Die erste Hälfte entspricht fast wortwörtlich dem Wikipedia-Artikel "Preselection". Das einleitende "Mit" ist fehlerhaft ausgelassen.
  • Seite 275 - Plagiat "Regulierung der Terminierungsentgelte" beginnt hier. Teilweises Doppelplagiat Seiten 275, 276.
  • 281 durchgehendes Plagiat mit Fußnoten (interessant: ggfls. -> gegebenenfalls)
  • Seite 282, 284 (Kruse2003, S. 6), 285 (ebenda), 286, 287
  • Seite 288 Terminierungsentgelte in Europa / komplett plagiiert Kruse 2003 S. 8
  • Seite 289 Fazit und ordnungspolitische Folgerung komplett plagiiert. (Kruse2003 S. 10)
  • Seite 290 In der Mitte dieser Seite endet der Aufsatz 'Regulierung der Terminierungsentgelte' Er ist quasi komplett übernommen (Seite 275 unten bis Seite 290 mitte).
  • Seite 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297 entsprechen quasi komplett dem Aufsatz 'Mobilterminierung im Wettbewerb', Dikussionspapier 55, Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr, Fächergruppe VWL bzw. der Kurzform in MMR aktuell 12/2006
  • Seite 330-333 Mindestens vier Seiten sind wortwörtlich aus einem Aufsatz von Koenig in MMR 1-2002 abgeschrieben. kategorie:Koenig_2002

Mitarbeit (Phase 2 - Fundstücke in Fragmenten anlegen)

  • WieKannIchHelfen

diese Fragmente sollten noch angelegt (nach Fragment workflow) und eingepflegt werden: Wer Zeit hat.... bitte, anschließend die Links entfernen..

Das Thema

Entstehungsgeschichte:

In der Dissertation "Regulierung im Mobilfunk" von Fr. Veronica Saß (geb. Stoiber) ähneln sich mehrere Seiten mit verschiedenen Publikationen der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg. Da sich die Fälle schnell häuften, haben wir auf den folgenden Seiten so genannte Fragmente angelegt, die Original und Plagiat veranschaulichen.

Seite 349 ist wortwörtlich plagiiert, d.h. die komplette Seite ist Wort für Wort abgeschrieben. Es gibt keine Fußnote. Das Plagiat setzt sich auf Seite 350 fort (über Google Books Suchfunktion verifiziert).

Frau Saß schreibt ab S. 275 komplett (inkl. Fussnoten und Zwischenüberschriften) aus drei Aufsätzen des Hamburger Ökonomen Jörn Kruse ab, Kruse wird Alibi-mäßig für einzelne Sätze zitiert. Der Höhepunkt ist in Fragment Nummer 36 in Kapitel 5 der Arbeit erreicht, wo die Autorin - wenngleich komplett Kruse plagiierend "so auch Kruse" schreibt.

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