von Jochen Baierlein
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[1.] Jba/Fragment 077 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2017-06-27 15:39:19 Schumann | Fragment, Gesichtet, Jba, Kern Kupsch 2002, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 77, Zeilen: 16-30 |
Quelle: Kern Kupsch 2002 Seite(n): 8, Zeilen: 2 ff. |
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Gesundheitssysteme werden im Wesentlichen in folgenden drei Gesundheitssystemmodellen eingeordnet:
Beveridge-Modell: Dieses Modell eines Nationalen Gesundheitsdienstes ist ein Modell mit überwiegend staatlicher Finanzierung und häufig staatlicher Produktion/Bereitstellung von Gesundheitsleistungen (staatliche Bereitstellung bedeutet, dass die Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheker sowie medizinische Hilfsberufe in einem Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitgebern der öffentlichen Hand stehen). Das Beveridge-Modell findet sich z. B. in Dänemark, Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal, Finnland, Schweden, Norwegen und Italien. Länder Mittel- und Osteuropas haben ihre Wurzeln zumeist in einem staatlichen Gesundheitssystem des Semashko-Typs (N. A. Semashko war der erste Gesundheitsminister der Sowjetunion) mit vollständiger staatlicher Lenkung, Finanzierung und Organisation. Bismarck-Modell: Hierbei handelt es sich um das Modell eines Sozialversicherungssystems, das weitgehend durch einkommensabhängige Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und/oder Arbeitgebern finanziert wird, und durch [Gesundheitsleistungen, die unter staatlicher Aufsicht meist privat erbracht werden (z. B. Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Japan).] |
Gesundheitssysteme werden im wesentlichen folgenden Gesundheitssystemmodellen zugeordnet:
• Beveridge-Modell eines Nationalen Gesundheitsdienstes, überwiegend staatiche Finanzierung und häufig staatliche Produktion/ Bereitstellung4 von Gesundheitsleistungen (z.B. Dänemark, Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal, Finnland, Schweden, Norwegen, Italien). Länder Mittel- und Osteuropas hatten ihre Wurzeln zumeist in einem staatlichen Gesundheitssystem des Semashko5-Typs mit vollständiger staatlicher Lenkung, Finanzierung und Organisation. • Bismarck-Modell eines Sozialversicherungssystems, das weitgehend durch einkommensabhängige Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und/oder Arbeitgebern6 finanziert wird und dessen Gesundheitsleistungen unter staatlicher Aufsicht meist privat erbracht werden (z.B. Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Japan). 4 Staatliche Bereitstellung bedeutet, dass die Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheker sowie medizinische Hilfsberufe in einem Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitgebern der öffentlichen Hand stehen. 5 N. A. Semashko war der erste Gesundheitsminister der Sowjetunion. 6 Die Unterscheidung der Finanzierung nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen ist im volkswirtschaftlichen Sinn wenig zielführend, da Arbeitnehmer auch den Arbeitgeberanteil durch ihre Leistung miterwirtschaften müssen. |
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