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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 350, Zeilen: 34-36
Quelle: BBR 2005
Seite(n): 115, Zeilen: 39-48
Die Umlegung der Kosten kann durch Erstattungsbescheid (§ 135 a Abs. 3 BauGB) oder durch einen städtebaulichen Vertrag (§ 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB) erfolgen. Zu beachten ist, dass naturschutzrechtlich ein Nachweis der fachlichen Eignung der [Maßnahmen erforderlich ist. Dieser Nachweis kann z. B. im Rahmen einer Kompensationsflächenkonzeption geführt werden.512]

[512 vgl. Bunzel, Flächen- und Maßnahmepools - Chance für die integrierte Freiraumentwicklung, Beitrag zur Fachtagung „Integrierte Freiraumentwicklung - Aktuelle Konzepte und Strategien“ des Deutschen Instituts für Urbanistik am 31. März 2004 in Hannover]

Die Umlegung der Kosten kann durch Erstattungsbescheid oder durch einen städtebaulichen Vertrag erfolgen.

Zu beachten ist, dass naturschutzrechtlich ein Nachweis der fachlichen Eignung der Maßnahmen erforderlich ist. Dieser Nachweis kann z.B. im Rahmen einer Kompensationsflächenkonzeption geführt werden. (vgl. auch: Arno Bunzel: „Flächen- und Maßnahmepools - Chance für die integrierte Freiraumentwicklung“; Beitrag zur Fachtagung „Integrierte Freiraumentwicklung - Aktuelle Konzepte und Strategien“ des Deutschen Instituts für Urbanistik am 31. März 2004 in Hannover sowie Christa Böhme, Arno Bunzel u.a.: „Statuskonferenz Flächen- und Maßnahmepools“ (Statusbericht Teil A), Technische Universität Berlin / Deutsches Institut für Urbaninstik , Berlin 2003)

Anmerkungen

Der in der Quelle direkt voranstehende Satz findet sich in der Dissertation (leicht modifiziert) an anderer Stelle auf der gleichen Seite, siehe Jg/Fragment 351 17.

Fortsetzung auf der Folgeseite.

Sichter
Singulus