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Auswirkung einer modifizierten intraoperativen Ultrafiltration auf Hämodynamik und Transfusionshäufigkeit bei herzchirurgischen Eingriffen an Zeugen Jehovas Lipolyse

von Dr. Jan Hendrik Giepen

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[1.] Jhg/Fragment 061 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-04-23 19:00:36 WiseWoman
Brock 2003, Fragment, Gesichtet, Jhg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 61, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Brock 2003
Seite(n): 52, 53, Zeilen: 52: 26-30; 53: 1-25
[Durch Eid der körperlichen Existenz verpflichtet, sollen sie Verantwortung für die Seele eines Patienten übernehmen, so das eine] Dilemma, und sie sollen sich gegen ihr gesichertes Wissen verhalten, da die medizinischen Erwägungen zur Indikation einer Bluttransfusion durch die Ablehnung der Zeugen Jehovas konterkariert werden, so das andere Dilemma. Die angesprochenen Bibelverse sind nicht medizinisch formuliert, schließen aber in der Interpretation der WTG die Transfusion von Vollblut und die Verabreichung von Konzentraten aus Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten und Plasma aus. Da die Zeugen glauben, dass das Blut, wenn es den Körperkreislauf verlassen hat, beseitigt werden muss, werden auch die Autotransfusion nach Eigenblutspende und die perioperative isovolämische Hämodilution abgelehnt. Ist hingegen der Körperkreislauf nicht unterbrochen, wie bei der Verwendung eines Dialysegerätes oder einer HLM, obliegt es dem jeweiligen Patienten, nach seinem eigenen Gewissen zu entscheiden. Beim Einsatz dieser Geräte darf es jedoch keinesfalls zu einer Zwischenlagerung des Blutes kommen. Das extrakorporale Schlauchsystem wird dabei als temporäre Erweiterung des körpereigenen Blutkreislaufs angesehen. Somit kommt es nicht zur Entfernung, sondern nur zu einer Umleitung von Blut. Bei der Befüllung der Systeme ist selbstverständlich darauf zu achten, dass kein Fremdblut verwandt wird. Auch die Gabe bestimmter Blutfraktionen wie Albumin, Immunglobuline und Faktoren zur Blutgerinnung kann der einzelne Zeuge vor dem Hintergrund seines Gewissensentscheids akzeptieren oder auch ablehnen (56).

Als weitere nicht auf Glaubensüberzeugungen beruhende Argumente, Transfusionen abzulehnen, führen die Zeugen Jehovas das Risiko einer Transfusionsreaktion und das Risiko einer transfusionsbezogenen Infektion an. Bei den Transfusionsreaktionen werden unspezifische von spezifischen unterschieden. Die unspezifischen Transfusionsreaktionen verlaufen als nichthämolytische, allergische oder febrile Reaktionen und sind die häufigste Nebenwirkung von Fremdbluttransfusionen. Nach Einschätzung der American Society of Anesthesiologists hat die unspezifische Transfusionsreaktion eine Häufigkeit von 1-5% (57). Ursächlich liegt der nichthämolytischen Transfusionsreaktion eine Komplexbildung zwischen transfundierten IgA-[Antikörpern und Anti-IgA-Antikörpern des Empfängers zugrunde.]


56. Der Wachturm. (1978) 1.10: 30-32

57. ASA (1996) American Society of Anesthesiologists Task Force: Practice Guidelines for Blood Component Therapy. Anesthesiology 84: 732-747

Durch Eid der körperlichen Existenz verpflichtet, sollen sie Verantwortung für die Seele eines Patienten übernehmen, so das eine Dilemma, und sie sollen sich gegen ihr gesichertes Wissen verhalten, da die medizinischen Erwägungen zur Indikation einer Bluttransfusion durch die Ablehnung der Zeugen Jehovas konterkariert werden, so das andere Dilemma.

[Seite 53]

Die angesprochenen Bibelverse sind nicht medizinisch formuliert, schließen aber in der Interpretation der WTG die Transfusion von Vollblut und die Verabreichung von Konzentraten aus Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten und Plasma aus. Da die Zeugen glauben, dass das Blut, wenn es den Körperkreislauf verlassen hat, beseitigt werden muss, werden auch die Autotransfusion nach Eigenblutspende und die perioperative isovolämische Hämodilution abgelehnt. Ist hingegen der Körperkreislauf nicht unterbrochen, wie bei der Verwendung eines Dialysegerätes oder einer HLM, obliegt es dem jeweiligen Patienten nach seinem eigenen Gewissen zu entscheiden. Beim Einsatz dieser Geräte darf es jedoch keinesfalls zu einer Zwischenlagerung des Blutes kommen. Die äußere Schlauchleitung wird dabei als temporäre Erweiterung des körpereigenen Kreislaufsystems angesehen. Somit kommt es nicht zur Entfernung, sondern nur zu einer Umleitung von Blut. Bei der Befüllung der Systeme ist selbstverständlich darauf zu achten, dass kein Fremdblut verwandt wird. Auch die Gabe bestimmter Blutfraktionen wie Albumin, Immunglobuline und Faktoren zur Blutgerinnung kann der einzelne Zeuge akzeptieren (21). Als weitere nicht auf Glaubensüberzeugungen beruhende Argumente, Transfusionen abzulehnen, führen die Zeugen Jehovas das Risiko einer Transfusionsreaktion und das Risiko einer transfusionsbezogenen Infektion an. Bei den Transfusionsreaktionen werden unspezifische von spezifischen unterschieden. Die unspezifischen Transfusionsreaktionen verlaufen als nichthämolytische, allergische oder febrile Reaktionen und sind die häufigste Nebenwirkung von Fremdbluttransfusionen. Nach Einschätzung der American Society of Anesthesiologists hat die unspezifische Transfusionsreaktion eine Häufigkeit von 1-5% (7). Ursächlich liegt der nichthämolytischen Transfusionsreaktion eine Komplexbildung zwischen transfundierten IgA-Antikörpern und Anti-IgA-Antikörpern des Empfängers zugrunde.


7. ASA (1996) American Society of Anesthesiologists Task Force: Practice Guidelines for Blood Component Therapy. Anesthesiology 84: 732-747

21. Der Wachturm. (1978) 1.10: 30-32

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith) Agrippina1



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