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Der Kosovo-Konflikt. Vorgeschichte, Verlauf und Perspektiven. Zur Stabilisierung einer Krisenregion

von Jakob Kreidl

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[1.] Jkr/Fragment 025 29 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-04-13 00:43:02 Sotho Tal Ker
Fragment, Gesichtet, Jkr, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Thürer 1999

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 25, Zeilen: 29-32
Quelle: Thürer 1999
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Es ist angesichts des modernen Standes der Völkerrechtsentwicklung nicht mehr akzeptabel, dass ein staatliches Terrorregime ungeahndet Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gravierende Verletzungen des humanitären Völkerrechts begehen kann, wenn etwa ein be[freundeter Veto-Staat den SR am Eingreifen hindert.20 ]

20 So hätten vom SR Zwangsmaßnahmen nach Art. 39 UN-Charta beschlossen werden müssen, denn dass die einschlägigen UN-Resolutionen keine Rechtsgrundlage dafür abgegeben hatten, war und ist unstrittig, wie auch der russische Botschafter bei der Annahme der Resolution 1199 ausdrücklich feststellte, vgl. Archiv der Gegenwart, S. 43072

Es ist angesichts des modernen Standes der Völkerrechtsentwicklung nicht mehr akzeptabel, dass ein staatliches Terrorregime ungeahndet Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gravierende Verletzungen des humanitären Völkerrechts begehen kann, wenn etwa ein befreundeter Veto-Staat den Sicherheitsrat am Eingreifen hindert.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), JustusHaberer



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20130403103129