Der Kosovo-Konflikt. Vorgeschichte, Verlauf und Perspektiven. Zur Stabilisierung einer Krisenregion
von Jakob Kreidl
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[1.] Jkr/Fragment 027 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-04-09 16:36:01 Graf Isolan | Fragment, Gesichtet, Jkr, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Simma 2000, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 3-7 |
Quelle: Simma 2000 Seite(n): 33, Zeilen: 12-17 |
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Sicherlich gut beraten ist man, an der Ansicht festzuhalten, die in der deutschen Debatte so nachdrücklich betont wurde, nämlich den Militäreinsatz in Kosovo als einen Einzelfall zu betrachten, in dem die NATO sich wegen des überwältigenden Notstands entschlossen hat, ohne ausdrückliche Ermächtigung des SR zu handeln. | Daher wären wir gut beraten, an der Ansicht festzuhalten, die in der deutschen Debatte so nachdrücklich betont wurde, nämlich die Kosovokrise als einen Einzelfall zu betrachten, in dem die NATO sich wegen des überwältigenden humanitären Notstands entschlossen hat, ohne die Ermächtigung des Sicherheitsrates zu handeln, [...] |
Ein Quellenverweis fehlt hier. Am Ende des Abschnitts wird zwar auf die Quelle verwiesen (FN 26), dieser Verweis bezieht sich aber nicht auf das hier dokumentierte Fragment, sondern auf ein wörtliches Zitat in der Fußnote. Ausserdem ist Seite 49 angegeben, die Übernahme erfolgt jedoch von Seite 33, und schließlich ist der Satz vor der FN 26 aus einer anderen Quelle übernommen: Jkr/Fragment_027_09 |
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[2.] Jkr/Fragment 027 09 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-04-09 16:14:47 Hindemith | Blumenwitz 1999, Fragment, Gesichtet, Jkr, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 9-12 |
Quelle: Blumenwitz 1999 Seite(n): 31, Zeilen: li. Spalte: 11-17 |
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Im Rahmen der gebotenen Güterabwägung erscheinen also Maßnahmen zur Rettung und zum Schutz eigener wie fremder Staatsangehöriger auf fremden [sic!] Territorium statthaft, wenn sie sich an den Grundsatz des unbedingt Erforderlichen halten.26
26 [...] |
Im Rahmen der gebotenen Güterabwägung erscheinen Maßnahmen zur Rettung und zum Schutz eigener wie fremder Staatsangehöriger auf fremdem Territorium statthaft, wenn sie sich an den Grundsatz des unbedingt Erforderlichen halten. |
Fn 26 enthält keinen Quellenverweis, sondern gibt ein ergänzendes Zitat Bruno Simmas. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20130806192858
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