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Der Kosovo-Konflikt. Vorgeschichte, Verlauf und Perspektiven. Zur Stabilisierung einer Krisenregion

von Jakob Kreidl

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[1.] Jkr/Fragment 119 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-03-26 22:22:35 Guckar
Fragment, Gesichtet, Giersch 2000, Jkr, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 1-4
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 455, Zeilen: 17-20
In die Enge getrieben blieb ihm als möglicher Ausweg die militärische Eskalation, der Versuch, in Kosovo vollendete Tatsachen zu schaffen, in der Annahme, Kontaktgruppe und NATO würden sich über die internationalen Gegenmaßnahmen zerstreiten. In die Enge getrieben blieb ihm als möglicher Ausweg die militärische Eskalation - der Versuch, in Kosovo vollendete Tatsachen zu schaffen, in der Annahme, Kontaktgruppe und NATO würden sich über die internationalen Gegenmaßnahmen zerstreiten.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.

Sichter
(Hindemith), Guckar


[2.] Jkr/Fragment 119 05 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-03-28 19:58:56 Guckar
Fragment, Gesichtet, Giersch 2000a, Jkr, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 5-20, 23-36
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 506, 507, Zeilen: 506: 24-38; 507: 1-15
Kurz vor Ablauf der bis zum 23. Februar verlängerten Frist schienen die Vermittler dem Ziel eines einigungstauglichen Autonomie-Abkommens näher gekommen zu sein.250 Tatsächlich hätten die politischen Bestimmungen der „Übergangsvereinbarung für Frieden und Selbstregierung in Kosovo“ einen vernünftigen Ausgleich zwischen albanischen und serbischen Interessen ermöglich [sic!]. Unter Wahrung der territorialen Integrität Serbiens sollte Kosovo weitgehende Autonomie erhalten, wobei der zu erwartenden Mehrheitsregierung der Albaner wiederum bedeutende Minderheitenrechte entgegengestellt wurden, einschließlich legislativer Vetorechte und kultureller Selbstverwaltung für die Serben und andere nationale Gemeinschaften. Die Vermittler verlangten von beiden Seiten die Aufgabe ihrer Extrempositionen, wie das bei der Suche nach Kompromisslösungen üblich ist. Von Belgrad wurde das Ende des serbischen Regimes in Kosovo verlangt, von den Albanern das Ende des Unabhängigkeitskampfes. Über den endgültigen Status des Kosovo sollte nach drei Jahren nicht ein Referendum, sondern unter Berücksichtigung des Volkswillens eine weitere internationale Konferenz entscheiden.[...]

Doch welchen Sinn ergaben die Verhandlungen über die Autonomieregelung, wenn die Serben keinen Zweifel daran ließen, dass für sie eine internationale militärische Präsenz in Kosovo nicht in Frage kam? Der Konferenzansatz, zunächst mit Verhandlungen über die politischen Regelungen zu beginnen und sich erst nach einer Einigung hierüber der militärischen Umsetzung zuzuwenden, hatte vermutlich folgende Gründe: Es bestand wohl die Hoffnung, dass eine Annäherung in dem einen, vielleicht weniger problematischen Bereich, Zugeständnisse im anderen Bereich, also bei der Implementierung nach sich ziehen würde, was nach Lage der Dinge reines Wunschdenken gewesen ist. Der Hauptgrund dürfte hingegen gewesen sein, dass die Kontaktgruppe zu Beginn der Konferenz keinen gemeinsam getragenen Plan für eine Friedenstruppe parat hatte. Die endgültige Zusage Präsident Clintons für eine amerikanische Beteiligung mit 4.000 Soldaten erfolgte erst, nachdem er seine innenpolitischen Probleme einigermaßen in den Griff bekommen hatte und als er in dem wegen der [Lewinsky-Affäre gegen ihn laufenden Amtsenthebungsverfahrens am 12. Februar vom Senat freigesprochen worden war.]


250 Entwurf eines Interimabkommens für Frieden und Selbstregierung in Kosovo vom 23. Februar, vorgelegt in Rambouillet, dokumentiert in: Internationale Politik, 5/1999, S. 104-114; Petritsch/Kaser/Pichler, a.a.O (Anm. 241) haben das „Interim Agreement for Peace and Self-Government in Kosovo (Rambouillet, 23 February 1999)“ im Anhang abgedruckt.

[Seite 506, Zeilen 24-38]

Vor allem wegen der serbischen Verzögerungstaktik wurde die Frist zweimal, zunächst bis zum 20., dann bis zum 23. Februar 1999 verlängert, aber schließlich schienen die Vermittler dem Ziel eines einigungstauglichen Autonomie-Abkommens für Kosovo näher gekommen zu sein. Tatsächlich hätten die politischen Bestimmungen der „Übergangsvereinbarung für Frieden und Selbstregierung in Kosovo“29 einen vernünftigen Ausgleich zwischen albanischen und serbischen Interessen ermöglicht. Unter Wahrung der territorialen Integrität Serbiens sollte Kosovo weitgehende Autonomie erhalten, wobei der zu erwartenden Mehrheitsregierung der Albaner wiederum bedeutende Minderheitenrechte entgegengestellt wurden, einschließlich legislativer Vetorechte und kultureller Selbstverwaltung für die Serben und andere nationale Gemeinschaften. Die Vermittler verlangten von beiden Seiten die Aufgabe ihrer Extrempositionen, wie das bei der Suche nach Kompromisslösungen üblich ist: von Belgrad das Ende des serbischen Regimes und von den Albaner das Ende des Ünabhängigkeitskampfes. Über den

[Seite 507, Zeilen 1-15]

endgültigen Status des Kosovo sollte nach drei Jahren nicht ein Referendum, sondern unter Berücksichtigung des Volkswillens eine weitere internationalen [sic!] Konferenz entscheiden.

Doch welchen Sinn ergaben die mühsamen Verhandlungen über die Autonomieregelung, wenn die Serben von Vornherein keinen Zweifel daran ließen, dass für sie eine internationale militärische Präsenz im Kosovo nicht in Frage kam? Der Konferenzansatz, zunächst mit Verhandlungen über die politischen Regelungen zu beginnen und sich erst nach einer Einigung hierüber der militärischen Umsetzung zuzuwenden, hatte vermutlich zwei Gründe. Zum einen mag die Hoffnung bestanden haben, dass eine Annäherung in dem einen, vielleicht weniger problematischen Bereich Zugeständnisse bei der Implementierung nach sich zöge, was nach Lage der Dinge aber reines Wunschdenken gewesen wäre. Der Hauptgrund dürfte hingegen gewesen sein, dass die Kontaktgruppe zu Beginn der Konferenz keinen gemeinsam getragenen Plan für eine Friedenstruppe parat hatte.

[Seite 507, Zeilen 19-22]

Die endgültige Zusage Präsident Clintons von 4000 US-Soldaten erfolgte erst, nachdem er in dem wegen der Lewinsky-Affäre gegen ihn laufenden Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) schließlich am 12. Februar vom Senat freigesprochen worden war.


29 Entwurf eines Interimsabkommens für Frieden und Selbstregierung in Kosovo vom 23. Februar, vorgelegt in Rambouillet (Auszüge), dok. in: Internationale Politik, 5/1999, S. 104-114. Petritsch/Kaser/Pichler haben das „Interim Agreement for Peace and Self-Government in Kosovo (Rambouillet, 23 February 1999)“ im Anhang abgedruckt. Siehe auch Weller (wie Anm. 2), S. 453-469.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Guckar



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