VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
JustusHaberer
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 18-29
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 11, 12, Zeilen: 11:27-36; 12: 1-2
Zumindest im Rückblick lässt sich erkennen, dass dieses Mittel ungeeignet war, das Milosevic-Regime zur Rückkehr zu den Prinzipien der OSZE zu bewegen. Diese Suspendierung erschwerte vielmehr die weiterhin notwendige Kommunikation mit Belgrad und bestärkte Milosevic möglicher Weise darin, sich nicht an die vereinbarten Grundsätze zu halten. Mehr noch, der Umstand, dass hochrangige ausländische Politiker nun direkt bei ihm vorstellig werden mussten, bot ihm die Möglichkeit, sich mit ihnen im Fernsehen zu präsentieren, und unterstrich in der serbischen Öffentlichkeit damit seine Wichtigkeit. Die OSZE war auch nach der im Zuge des Dayton-Abkommens vereinbarten Aufhebung der Embargomaßnahmen nicht bereit, der Forderung Belgrads nachzukommen, vor einer Wiederzulassung der Mission die Suspendierung aufzuheben. Beide Seiten blockierten sich auf diese Weise bis 1998. 121

121 Es ging dabei bis zum Zeitpunkt der Verschärfung der Lage im Kosovo im Frühjahr 1998 um die Frage, ob die BR Jugoslawien automatisch Nachfolgerin des alten Jugoslawien sein könne oder wie dessen andere Nachfolgestaaten einen Antrag auf Neuaufnahme stellen müsse. Danach jedoch stand dann Belgrads fehlende Bereitschaft, den Grundregeln der OSZE zu entsprechen, wieder im Mittelpunkt. Am 11. März 1998 forderte der Ständige Rat die Behörden der BR Jugoslawien auf, „ohne Vorbedingungen die sofortige Rückkehr der OSZE-Langzeitmissionen in Kosovo, Sandjak und Vojvodina zu akzeptieren, wobei anzumerken ist, dass die Rückkehr dieser Missionen für die zukünftige Teilnahme der BR Jugoslawien an der OSZE von Bedeutung sein wird.“ Ebenda, S. 514

Zumindest im Rückblick lässt sich erkennen, dass dieses Mittel ungeeignet war, das Milosevic-Regime zur Rückkehr zu den Prinzipien der KSZE/OSZE zu bewegen. Vielmehr erschwerte die Suspendierung einerseits die weiterhin notwendige Kommunikation mit Belgrad und bestärkte andererseits Milosevic möglicherweise sogar darin, sich nicht an die OSZE-Grundsätze zu halten. Mehr noch, der Umstand, dass hochrangige ausländische Politiker nun direkt bei ihm vorstellig werden mussten, bot ihm immer wieder die Möglichkeit, sich mit ihnen im Fernsehen zu präsentieren, und unterstrich in der serbischen Öffentlichkeit damit seine Wichtigkeit.

Auch nach dem Abschluss des Dayton-Vertrages 1995 und der Aufhebung der Embargomaßnahmen gegen die BRJ 1996 war die OSZE nicht bereit, Belgrads Forderung

[Seite 12]

nachzukommen, vor einer Wiederzulassung der Mission die Suspendierung aufzuheben, so dass sich beide Seiten bis Oktober 1998 blockierten. 30


30 Dabei ging es allerdings bis zur Verschärfung der Lage im Kosovo im Frühjahr 1998 um die Frage, ob die BRJ automatisch Nachfolger des alten Jugoslawiens sein könne oder wie dessen andere Nachfolgestaaten einen Antrag auf Neuaufnahme stellen müsse. Danach jedoch stand dann Belgrads fehlende Bereitschaft, den Grundregeln der OSZE zu entsprechen, wieder im Mittelpunkt. Am 11. März 1998 forderte der Ständige Rat die Behörden der BRJ auf, „ohne Vorbedingung die sofortige Rückkehr der OSZE-Langzeitmissionen in Kosovo, Sandjak und Vojvodina zu akzeptieren, wobei anzumerken ist, dass die Rückkehr dieser Missionen für die zukünftige Teilnahme der Bundesrepublik Jugoslawien an der OSZE von Bedeutung sein wird.” Protokoll der Sondersitzung des Ständigen Rates (156. Plenarsitzung) am 11. März 1998, Beschluss Nr. 218, S. 2.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt trotz weitläufiger Übernahmen.

In Fußnote 121 gibt der Verfasser als Quelle "Ebenda S.514" an, was wohl ein Verweis auf Jens Reuter/Konrad Clewing, Klagenfurth u.a.2000, S.514 ist. In Meyer Schlotter (2000) ist "Protokoll der Sondersitzung des Ständigen Rates ...Nr 218, S.2" angegeben.

Sichter
Hindemith