VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 155, Zeilen: 8-15
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 34, Zeilen: 9-15
Unter Berücksichtigung der fortschreitenden Anerkennung von Minderheiten und Volksgruppen als „partielle Völkerrechtssubjekte“ erscheint es folgerichtig, zu ihren [sic!] Schutz auch die Sanktionen zuzulassen, die das Völkerrecht zugunsten eines angegriffenen Staates bereithält. „Dies ist noch kein geltendes Völkerrecht, aber eine unausweichliche Entwicklungstendenz, falls der SR bei der faktischen Wahrnehmung des ihm normativ zukommenden Gewaltmonopols versagt.“ 334

[333 Ipsen, a.a.O. (Anm. 328), S. 21]

334 ebd., S. 22

- Unter Berücksichtigung der fortschreitenden Anerkennung von Minderheiten und Volksgruppen als „partielle Völkerrechtssubjekte” sei es logisch folgerichtig, zu ihren [sic!] Schutz auch die Sanktionen zuzulassen, die das Völkerrecht zugunsten eines angegriffenen Staates bereithält. „Dies ist noch kein geltendes Völkerrecht, aber eine unausweichliche Entwicklungstendenz, falls der UN-Sicherheitsrat wie bisher bei der faktischen Wahrnehmung des ihm normativ zukommenden Gewaltmonopols versagt.”98

[97 [...] sowie Ipsen, a.a.O. (Anm. 96), S. 21.]

98 Ebenda, S. 22.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt, obwohl die Paraphrase und die wörtlichen Zitate Ipsens ebenso aus der Quelle übernommen wurden wie der Grammatikfehler.

Man beachte den geringfügigen Unterschied im wörtlichen Zitat.

Sichter
Agrippina1