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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 157, Zeilen: 2-7
Quelle: Blumenwitz 1999
Seite(n): 19, 20, Zeilen: 19: letzte Zeile; 20: li. Spalte: 1-17
Trotz eines sich verdichtenden Netzes an multilateralen Verträgen hat die Souveränität der Staaten bislang nicht ihre grundsätzliche Bedeutung verloren. Aller Anzweiflung zu Trotz bestimmt Art. 2 der UN-Charta: Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.“ Die Charta erteilt damit allen weltstaatlichen Hoffnungen oder Befürchtungen eine Absage. a) Trotz des Einstiegs in die vielbeschworene Supranationalität, trotz ei-

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nes sich ständig verdichtenden und erweiternden Netzes bi- und multilateraler Verträge, trotz der faktischen Abhängigkeit der meisten Staaten und trotz gewisser Vorrechte der Großmächte hat die Souveränität der Staaten bislang noch nicht ihre grundsätzliche Bedeutung für die zwischenstaatliche Ordnung eingebüßt. Aller Anzweiflung zum Trotz bestimmt Art. 2 (1) der Charta der Vereinten Nationen: „Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.“ Die Charta erteilt damit allen weltstaatlichen Hoffnungen oder Befürchtungen eine klare Absage

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.

Sichter
Agrippina1