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Untersuchte Arbeit: Seite: 270, Zeilen: 27-29 |
Quelle: Altmann 2001 Seite(n): 18, Zeilen: re. Spalte: 2-5, 14-20 |
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Eine Teilung des Kosovo oder auch die Bildung einzelne Kantone nach bosnischem Vorbild würde nicht zuletzt auch normativ den historischen Anspruch der Serben auf Siedlungsrecht im Kosovo unterstreichen. Die nach Be- [endigung der Kriegshandlungen im Kosovo von den Albanern vorgenommenen Gewalthandlungen gegen andere Ethnien, insbesondere gegen die serbische Bevölkerungsminderheit, hat de facto serbische Enklaven entstehen lassen.] | [re. Spalte: Zeilen 2-5]
Eine Trennung/Kantonisierung würde nicht zuletzt auch normativ den historischen Anspruch der Serben auf Wohnrecht im Kosovo unterstreichen. [re. Spalte: Zeilen 14-20] Der nach Beendigung der Kriegshandlungen im Kosovo von den Albanern fortgesetzte Einsatz von Gewalt gegen die anderen Ethnien, insbesondere die serbische Bevölkerung, hat mittlerweile bereits de facto serbische Enklaven (beispielsweise Gračanica) entstehen lassen und die Stadt Mitrovica durch klare Grenzziehung geteilt. |
Fortsetzung auf der Folgeseite. Die Quelle wird auf der Folgeseite angegeben. Die sinngemäßen und wörtlichen Textübereinstimmungen erschließen sich so aber nicht in ihrem Umfang durch diese eine Quellenangabe. |
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