von Dr. Jesu-Paul Manikonda
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[1.] Jpm/Fragment 378 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-22 10:41:22 WiseWoman | Church of England 2007, Fragment, Gesichtet, Jpm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 378, Zeilen: 3-34 |
Quelle: Church of England 2007 Seite(n): 39-40, Zeilen: 29-34; 1-27 |
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6.3 Sicherheit für die CMBT-Praxis
Alle erforderlichen Maßnahmen sollten getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Personen, die diesen Dienst empfangen, sich in einem Rahmen von Sicherheit und Verlässlichkeit bewegen können. Menschen haben ein Recht zu wissen, was mit ihnen geschieht und in welcher Weise ein Dienst der Heilung an ihnen vollzogen werden soll. Rechenschaftspflicht und Regelungen in den Diözesen: Jeder, der sich in einem Dienst der Heilung versteht, benötigt klare Strukturen der Rechenschaftspflichtigkeit und muss mit denjenigen verbunden sein, die innerhalb der Diözese ein Aufsichtsamt in dieser Hinsicht wahrnehmen. Es sollte in jeder Hinsicht sichergestellt werden, dass alle diejenigen, die etwas mit heilenden Diensten zu tun haben, über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen Bescheid wissen, die für den Heilungsdienst wichtig sind, z.B. Datenschutzbestimmungen, Zustimmungspflicht etc. Die in manchen Diözesen bestehenden Regelungen müssen beachtet werden. 6.4 Aus- und Fortbildung für die CMBT-Praxis Alle am CMBT-Dienst der Heilung Beteiligten sollten eine angemessene Ausbildung für diesen Dienst haben und sich regelmäßig einer Fortbildung unterziehen, um über relevante Entwicklungen im fachlichen Bereich auf dem Laufenden gehalten zu werden. Kompetenz und Kompetenzgrenzen: Jede Person, die an heilenden Diensten mitwirkt, sollte sich ihrer Kompetenzgrenzen bewusst sein und sicherstellen, dass sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausreichend für den Dienst vorbereitet und ausgerüstet ist. Wenn die Eignung einer Person in Zweifel steht, in Mitleidenschaft gezogen wurde oder es ernsthafte Interessenskonflikte gibt, die die Integrität des Heilungsdienstes beeinträchtigen, sollte sich die Person aus der aktiven Wahrnehmung eines heilenden Dienstes zurückziehen. Die professionellen Kompetenzgrenzen im Blick auf die Gesundheitsdienste und andere Seelsorge- und Beratungsbereiche sollten beachtet werden. |
Sicherheit
Alle erforderlichen Maßnahmen sollten getroffen werden um sicherzustellen, dass die Personen, die diesen Dienst empfangen, sich in einem Rahmen von Sicherheit und Verlässlichkeit bewegen können. Menschen haben ein Recht zu wissen, was mit ihnen geschieht und in welcher Weise ein Dienst der Heilung an ihnen vollzogen werden soll. [Seite 40] Rechenschaftspflicht und Regelungen in den Diözesen Jeder, der sich in einem Dienst der Heilung versteht, benötigt klare Strukturen der Rechenschaftspflichtigkeit und muss mit denjenigen verbunden sein, die innerhalb der Diözese ein Aufsichtsamt in dieser Hinsicht wahrnehmen. Es sollte in jeder Hinsicht sichergestellt werden, dass alle diejenigen, die etwas mit heilenden Diensten zu tun haben, über die gelten [sic!] gesetzlichen Bestimmungen Bescheid wissen, die für den Heilungsdienst wichtig sind, z.B. Datenschutzbestimmungen, Zustimmungspflicht etc. Die rechtlichen Fragen müssen auch hinsichtlich der Krankenversicherungszuständigkeiten abgeklärt sein. Die in manchen Diözesen bestehen Regelungen müssen beachtet werden. Aus- und Fortbildung Alle an Diensten der Heilung Beteiligten müssen eine angemessene Ausbildung für diesen Dienst haben und sich regelmäßig einer Fortbildung unterziehen, um über relevante Entwicklungen im fachlichen und ökumenischen Bereich auf dem Laufenden gehalten zu werden. Kompetenz und Kompetenzgrenzen Jede Person, die an heilenden Diensten mitwirkt, sollte sich ihrer Begrenzungen und Kompetenzgrenzen bewusst sein und sicherstellen, dass sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausreichend für den Dienst vorbereitet und ausgerüstet ist. Wenn die Eignung einer Person in Zweifel steht, in Mitleidenschaft gezogen wurde oder es ernsthafte Interessenskonflikte gibt, die die Integrität des Heilungsdienstes beeinträchtigen, sollte sich die Person aus der aktiven Wahrnehmung eines heilenden Dienstes zurückziehen. Die professionellen Kompetenzgrenzen im Blick auf die Gesundheitsdienste und andere Seelsorge- und Beratungsbereiche sollten beachtet werden. |
Nur marginale Änderungen, insbesondere wird auf die CMBT-Praxis spezifiziert. Ein Quellenverweis fehlt. |
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