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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Tilman Bezzenberger
Titel    Der Vorstandsvorsitzende der Aktiengesellschaft
Zeitschrift    Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. ZGR
Ort    Berlin
Verlag    de Gruyter Recht
Jahr    1996
Jahrgang    25
Seiten    661-673
ISSN    0340-2479

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Ah/Fragment 158 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:05:56 Kybot
Ah, BauernOpfer, Bezzenberger 1996, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 158, Zeilen: 9-18
Quelle: Bezzenberger 1996
Seite(n): 663, Zeilen: 12-21
Schon indem der Vorstandsvorsitzende die Vorstandssitzungen leitet, übt er besonderen Einfluß auf die Entscheidungsfindung aus. Und wenn er darüber hinaus den Gesamtvorstand nach außen hin repräsentiert, also vorrangiger Ansprechpartner für den Aufsichtsrat und für Dritte ist, so wird er damit zur Bezugsperson für Informationen und Anforderungen, die er richtig aufbereiten und an die übrigen Vorstandsmitglieder weitergeben muß. In besonderem Maße fallt [sic!] ihm außerdem die Aufgabe zu, die geforderten Entscheidungen und Stellungnahmen, die er nach außen präsentieren soll, intern vorzubereiten. Entscheidungen vorbereiten aber heißt sie vorprägen. Jede Verfahrensleitung enthält den Kern der Sachleitung [FN 731].

[FN 731: Bezzenberger, ZGR 1996, 661, 662 ff.]

Schon indem der Vorstandsvorsitzende die Sitzungen des Vorstands leitet, übt er hervorgehobenen Einfluß auf die Entscheidungsfindung aus. Und wenn er darüber hinaus den Gesamtvorstand nach außen hin repräsentiert, also vorrangiger Ansprechpartner für den Aufsichtsrat und für Dritte ist, so wird er damit zur Bezugsperson für Informationen und Anforderungen, die er richtig aufbereiten und an die anderen Vorstandsmitglieder weitergeben muß. Zudem fällt ihm in besonderem Maße die Aufgabe zu, die geforderten Entscheidungen und Stellungnahmen, die er nach außen präsentieren soll, intern vorzubereiten. Entscheidungen vorbereiten aber heißt sie vorprägen. Jede Verfahrensleitung enthält den Keim der Sachleitung.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. Aus "Keim der Sachleitung" wird in der Dissertation der etwas weniger passende "Kern der Sachleitung".

Sichter
WiseWoman


[2.] Ah/Fragment 159 08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:06:01 Kybot
Ah, BauernOpfer, Bezzenberger 1996, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 159, Zeilen: 8-20
Quelle: Bezzenberger 1996
Seite(n): 663, 664, Zeilen: 22, 3-6, 19-26
Das gilt um so mehr, je weiter sich die Ressortselbständigkeit im Vorstand auffächert; eine Arbeitsteilung, wie sie in großen Unternehmen mit mehreren Vorstandsmitgliedern unvermeidbar ist, verlangt ab einem bestimmten Grad nach einer Person, die die Einzelarbeiten wieder zum Ganzen bündelt und die ressortbezogenen Vorgänge auf die Gesamtziele des Unternehmens einstimmt [FN 736]. Darüber hinaus sehen die Satzungen vieler Aktiengesellschaften vor, daß der Aufsichtsrat bestimmten Geschäftsführungsmaßnahmen zustimmen muß (§111 Abs. 4 S. 2 AktG), und solche Entscheidungen werden meist im Vorfeld von Aufsichtsratssitzungen zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats erörtert. Daher eröffnen die Koordinationsbefugnisse des Vorstandsvorsitzenden, die in der formalen Verfahrensleitung verankert sind, besonderen Einfluß auf Sachentscheidungen und können erhebliche materielle Auswirkungen haben [FN 737].

[FN 735: Bezzenberger, ZGR 1996, 661, 664.]

[FN 736: Bezzenberger, ZGR 1996, 661, 664; Dose, Die Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, S. 49]

[FN 737: Bezzenberger, ZGR 1996, 661, 664.]

[Seite 663, Zeile 22]

Das gilt umso mehr, je weiter sich die Arbeitsteilung im Vorstand auffächert.

[Seite 664, Zeile 3-6]

Eine solche Arbeitsteilung, die in großen Unternehmen mit mehreren Vorstandsmitgliedern unvermeidlich wird [FN 14], verlangt ab einem bestimmten Grad nach einer Person, welche die Einzelarbeiten wieder zum Ganzen bündelt und die ressortbezogenen Vorgänge auf die Gesamtziele des Unternehmens einstimmt. [...]

[Seite 664, Zeile 19-26]

Darüber hinaus bestimmen die Satzungen vieler Aktiengesellschaften, daß der Aufsichtsrat wichtigen Geschäftsführungsmaßnahmen zustimmen muß (§111 Abs. 4 Satz 2 AktG), und solche Entscheidungen werden meist im Vorfeld von Aufsichtsratssitzungen zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats erörtert. Die Koordinationsbefugnisse des Vorstandsvorsitzenden, die in der formalen Verfahrensleitung verankert sind, eröffnen daher besonderen Einfluß auf Sachentscheidungen und können erhebliche materielle Auswirkungen haben.

[FN 14 BRODMANN, Komm. z. Aktienrecht, 1928, § 231 HGB a. F. Anm. 2. a); auch HOFFMANN, `Der Aufsichtsrat, Ein Handbuch für die Praxis, 3. Aufl., 1994, Rdn. 238; DOSE, aaO (Fn. 1), S. 49; U. H. SCHNEIDER, FS 100 Jahre GmbH-Gesetz, 1992, S. 473, 482.]

Anmerkungen

Wörtliche Übernahmen mit geringfügigen Anpassungen. Keine Kennzeichnung der Zitate. Quellenverweise sind vorhanden, sie lassen den Leser aber nicht vermuten, dass sie Bezzenberger lesen und nicht Ah.

Sichter
Goalgetter


[3.] Ah/Fragment 160 30 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:06:02 Kybot
Ah, BauernOpfer, Bezzenberger 1996, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 160, Zeilen: 22-31
Quelle: Bezzenberger 1996
Seite(n): 672, Zeilen: 3-12
[...], doch kommen dem Vorstandsvorsitzenden haftungsentlastende Folgen seltener zugute als den übrigen Vorstandsmitgliedern. Während den anderen Vorstandsmitgliedern die Überwachung fremder Aufgabenkreise nur sekundär neben der eigenen Ressortverantwortung obliegt, ist die Gesamtüberwachung der Unternehmensleitung für den den Vorstandsvorsitzenden zur Primärpflicht gesteigert und bildet den Schwerpunkt seines Amtes [FN 744]. Aus der ihm obliegenden Koordination der gesamten Vorstandsarbeit folgt, daß er nicht nur grundlegende oder ungewöhnliche Vorkommnisse in den Geschäftsführungsbereichen der übrigen Vorstandsmit-[glieder beobachten, sondern auch einzelne Angelegenheiten fortlaufend erörtern und verfolgen muß, die vielleicht in einem anderen Fachressort übersehen werden dürfen [FN 745].]

[FN 744: Krieger, Personalentscheidungen des Aufsichtsrats, S. 249 f.; Dose, Die Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, S. 122; Bezzenberger, ZGR 1996, 661, 672.]

[FN 745: Bezzenberger, ZGR 1996, 661, 672.]

Solche haftungsentlastenden Folgen der Arbeitsteilung werden dem Vorsitzenden des Vorstands seltener zugute kommen als den anderen Mitgliedern. Ihnen obliegt die Überwachung fremder Aufgabenkreise nur sekundär neben der eigenen Ressortverantwortung [FN 49]; für den Vorsitzenden dagegen ist die Gesamtüberwachung der Unternehmensleitung zur Primärpflicht gesteigert [FN 50] und bildet den Schwerpunkt seines Amtes. Da ihm die Koordination der gesamten Vorstandsarbeit zukommt, muß er nicht nur grundlegende oder ungewöhnliche Vorkommnisse in den Geschäftsführungsbereichen der übrigen Vorstandsmitglieder beobachten, sondern auch einzelne Angelegenheiten fortlaufend erörtern und verfolgen, die vielleicht in einem anderen Fachressort übersehen werden dürfen.

[FN 49: DREHER, ZGR 1992,22, 55.]

[FN 50: DOSE, aaO (Fn. 1), S. 122; KRIEGER, aaO (Fn. 1), S. 249 f.]

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Quellenverweise sind vorhanden, lassen aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahme. Der Quellenverweis in Fußnote 744 ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: * es wird mehr als eine Quelle genannt für die weitgehend wörtliche Übernahme. * Bezzenberger wird im Quellenverweis erst an dritter Stelle genannt * die Quellenverweise auf Dose und Krieger sind wohl auch bei Bezzenberger abgeschrieben.

Sichter
Goalgetter


[4.] Ah/Fragment 161 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:06:04 Kybot
Ah, BauernOpfer, Bezzenberger 1996, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 161, Zeilen: 1-4
Quelle: Bezzenberger 1996
Seite(n): 672, Zeilen: 8-14
[Aus der ihm obliegenden Koordination der gesamten Vorstandsarbeit folgt, daß er nicht nur grundlegende oder ungewöhnliche Vorkommnisse in den Geschäftsführungsbereichen der übrigen Vorstandsmit-]glieder beobachten, sondern auch einzelne Angelegenheiten fortlaufend erörtern und verfolgen muß, die vielleicht in einem anderen Fachressort übersehen werden dürfen [FN 745]. Somit kann er die Verantwortung für das Geschehenlassen fremder Fehler am wenigsten von allen Vorstandsmitgliedern von sich weisen.

[FN 745: Bezzenberger, ZGR 1996, 661, 672.]

Da ihm die Koordination der gesamten Vorstandsarbeit zukommt, muß er nicht nur grundlegende oder ungewöhnliche Vorkommnisse in den Geschäftsführungsbereichen der übrigen Vorstandsmitglieder beobachten, sondern auch einzelne Angelegenheiten fortlaufend erörtern und verfolgen, die vielleicht in einem anderen Fachressort übersehen werden dürfen. So kann er die Verantwortung für das Geschehenlassen fremder Fehler am wenigsten von allen Vorstandsmitgliedern von sich weisen.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist vorhanden, lässt aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahme. Bemerkenswert ist, dass die Übernahme nach der Fußnote mit dem Quellenverweis weitergeht.

Sichter
Goalgetter


[5.] Ah/Fragment 180 33 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:07:08 Kybot
Ah, Bezzenberger 1996, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 32-35
Quelle: Bezzenberger 1996
Seite(n): 670, Zeilen: 21-23
Dem [sic!] Vorstandsvorsitzenden trifft deshalb im Vergleich zu den anderen Vorstandsmitgliedern eine zusätzliche Verantwortung, die auch erweiterte Haftungsrisiken nach sich zieht. Den Vorsitzenden des Vorstands trifft im Vergleich zu den anderen Vorstandsmitgliedern eine zusätzliche Verantwortung [FN 42], die auch erweiterte Haftungsrisiken nach sich zieht.

[FN 42: KRIEGER, aaO (Fn. 1), S. 248,250; DOSE, aaO (Fn. 1), S. 122.]

Anmerkungen

Fast wörtliche Übernahme ohne Quellenverweis. Bemerkenswert ist, dass sie im Kapitel "Zusammenfassung" zu finden ist.

Sichter
Goalgetter