Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Jochen Decker, Othmar Ebert, Katrin Hater, Thomas Jansen, Martin Ritscherle, Peter Zlonicky |
Titel | Gutachten zur Beurteilung der Sozialverträglichkeit von Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier. Kernaussagen und Empfehlungen, Fallstudien, Fachbeiträge. Vorläufige Stellungnahme der Landesplanungsbehörde |
Ort | Dortmund |
Verlag | Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Jahr | 1990 |
Reihe | ILS-Schriften; 48 |
Anmerkung | Auszug zugänglich unter: http://www.maria-und-elisabeth.de/garzweiler/sozial_vertraeglich_band_1/sozial_band_1_dateien/KAP_4_2.htm |
ISBN | 3-8176-6048-0 |
Literaturverz. |
ja |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 0 |
[1.] Dd/Fragment 027 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:07:21 Kybot | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 1-2 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 97, Zeilen: 11-14 |
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[Durch die Autoren DECKER, EBERT, HATER, JANSEN, RITSCHERLE und ZLONICKY des oben angeführten Gutachtens von 1990 wird formuliert: "..., daß zur] sozialverträglichen Gestaltung von Umsiedlungen für den Braunkohlentagebau im rheinischen Revier dann eine Chance besteht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:".
Unter Beachtung dieser Ausfuhrungen sind nachfolgende Schlußfolgerungen zur Kennzeichnung der Sozialverträglichkeit möglich: |
Die Gutachter sind der Auffassung, daß zur sozialverträglichen Gestaltung von Umsiedlungen für den Braunkohlentagebau im rheinischen Revier dann eine Chance besteht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: |
Ein völlig korrektes Zitat, dass offensichtlich mit Zeile zwei beendet ist. Zumal da dann auch noch ein Satz eingeschoben wird, der sich in der genannten Quelle nicht finden lässt, also anscheinend von Dd stammt. <br>Unglücklicherweise sind aber auch noch die nachfolgenden drei Seiten lupenreine identische Übernahmen aus derselben Quelle, welche aber nicht als solche gekennzeichnet werden. Erst am Ende (auf Seite 30) kommt ein vereinzeltes "Abführungszeichen" mit anschließender Quellenangabe, ohne dass je ein zugehöriges Anführungszeichen gesetzt wurde. |
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[2.] Dd/Fragment 027 05 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-06-12 15:51:41 Sotho Tal Ker | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 5-24 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 97, 98, Zeilen: 15-36, 1-8 |
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1. Demokratische Legitimation
Der Eingriff ist nicht willkürlich oder allein im betriebswirtschaftlichen Interesse des Bergbaubetreibers begründet, sondern eine zwingende energiepolitische Notwendigkeit. Auch Umfang und Zeitpunkt sind begründet, glaubwürdig und einsichtig und nachvollziehbar und gelten daher als zumutbar. Für diese Gewißheit haben eine weitaus breitere Information der Betroffenen als sie heute praktiziert wird und eine offene energiepolitische Entscheidungsfindung unter Beteiligung der Betroffenen gesorgt. In öffentlicher Debatte und offener Abstimmung hat der Landtag die politische Verantwortung dafür übernommen, daß der Abbruch der jeweiligen Ortschaft und die Umsiedlung ihrer Bewohner zugunsten des Braunkohlentagebaus aus energiepolitischen Gründen gerechtfertigt sei. 2. Reversibilität Es ist sichergestellt, daß die naturgemäß langfristigen Braunkohlenplanungen revidiert werden, wenn sich die Grundannahmen ändern. Die Grundannahmen werden deshalb periodisch oder auf qualifizierten Antrag zum Beispiel der Umsiedler eines betroffenen Ortes in offener Diskussion überprüft. Damit ist auch noch zu Beginn der Umsiedlungen durch zeitnahen Nachweis sichergestellt, daß die Umsiedlungen tatsächlich unvermeidlich sind. 3. Prävention Da bereits die Erwägung eines Braunkohlentagebaus nachhaltige Schäden in den betroffenen Gemeinschaften hervorruft, sind bereits zu diesem Zeitpunkt ausgleichende Maßnahmen ergriffen worden, die zur Abwehr der Frühwirkungen sowie zur Stärkung der Orte und der [örtlichen Gemeinschaften geeignet sind, nicht zuletzt, um für die später akute Krisensituation eine möglichst stabile Ausgangssituation zu schaffen.] |
[Seite 97, Zeilen 15-36]
1. Demokratische Legitimation Der Eingriff ist nicht willkürlich oder allein im betriebswirtschaftlichen Interesse des Bergbautreibenden begründet, sondern eine zwingende energiepolitische Notwendigkeit. Auch Umfang und Zeitpunkt sind begründet, glaubwürdig, einsichtig und nachvollziehbar und gelten daher als zumutbar. Für diese Gewißheit haben eine weitaus breitere Information der Betroffenen als sie heute praktiziert wird und eine offene energiepolitische Entscheidungsfindung unter Beteiligung der Betroffenen gesorgt. In öffentlicher Debatte und offener Abstimmung hat der Landtag die politische Verantwortung dafür übernommen, daß der Abbruch der jeweiligen Ortschaft und die Umsiedlung ihrer Bewohner zugunsten des Braunkohlentagebaus aus energiepolitischen Gründen gerechtfertigt sei. 2. Reversibilität Es ist sichergestellt, daß die naturgemäß langfristigen Braunkohlenplanungen revidiert werden, wenn sich die Grundannahmen ändern. Die Grundannahmen werden deshalb periodisch oder auf qualifizierten Antrag zum Beispiel der Umsiedler eines betroffenen Ortes in offener Diskussion überprüft. Damit ist auch noch zu Beginn der Umsiedlungen durch zeitnahen Nachweis sichergestellt, daß die Umsiedlungen tatsächlich unvermeidlich sind. [Seite 98, Zeilen 1-8] 3. Prävention Da bereits die Erwägung eines Braunkohlentagebaus nachhaltige Schäden in den betroffenen Gemeinschaften hervorruft, sind bereits zu diesem Zeitpunkt ausgleichende Maßnahmen ergriffen worden, die zur Abwehr der Frühwirkungen sowie zur Stärkung der Orte und der örtlichen Gemeinschaften geeignet sind, nicht zuletzt, um für die später akute Krisensituation eine möglichst stabile Ausgangssituation zu schaffen. |
Weitgehend identisch ohne jede Kennzeichnung. Wenn es sich hier um ein Zitat hätte handeln sollen, hätte DD aber nicht den im Original vorzufindenden "Bergbautreibenden" in seine übliche Formulierung "Bergbaubetreiber" umwandeln dürfen. Auch die Abänderung der Aufzählung "glaubwürdig, einsichtig und nachvollziehbar" in "glaubwürdig und einsichtig und nachvollziehbar" hätte unterbleiben müssen. Somit liegt also kein ganzseitiges Zitat, sondern eine verschleierte illegitime Übernahme vor. Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite fort: Fragment 028 01 |
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[3.] Dd/Fragment 028 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-18 19:53:46 WiseWoman | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 28, Zeilen: 1-25 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 98, Zeilen: 2-43 |
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[Da bereits die Erwägung eines Braunkohlentagebaus nachhaltige Schäden in den betroffenen Gemeinschaften hervorruft, sind bereits zu diesem Zeitpunkt ausgleichende Maßnahmen ergriffen worden, die zur Abwehr der Frühwirkungen sowie zur Stärkung der Orte und der] örtlichen Gemeinschaften geeignet sind, nicht zuletzt, um für die später akute Krisensituation eine möglichst stabile Ausgangssituation zu schaffen. Die Stärkung der Ortschaften behält auch dann ihren Sinn, wenn der erwogene Tagebau schließlich nicht realisiert wird.
4. Erwerb von Kompetenz Für die Umsiedler besteht ein Netz von Beratungsangeboten, dessen Umfang und Organisation ihre fachkundige und umfassende Beratung in allen rechtlichen, planerischen, technischen und finanziellen Fragen gewährleistet. Das Angebot umfaßt auch die psychische und soziale Beratung des einzelnen und der örtlichen Gemeinschaften. Neben der Einzelfallberatung auf Anfrage wird eine aktivierende und begleitende Beratung praktiziert. Ziel und Leitlinie der Beratungsarbeit ist die Befähigung aller Umsiedler, die Umsiedlungsaufgabe in individueller und gemeinschaftlicher Selbstbestimmung zu bewältigen. 5. Materielle Sicherung Neben der Entschädigung stehen allen Umsiedlern rechtmäßig zusätzliche Leistungen des Bergbaubetreibers zu. Art und Umfang der zusätzlichen Leistungen sind zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bergbaubetreiber vertraglich vereinbart. Für alle Umsiedlerortschaften wird als Bestandteil materieller Sicherung die "gemeinsame Umsiedlung" angeboten. Jeder Umsiedler, auch jeder Mieter in einem Umsiedlerort hat die reale Chance, an den gemeinsamen neuen Standort ziehen zu können, sofern er das wünscht. Das Angebot der gemeinsamen Umsiedlung eröffnet die Möglichkeit, die Geborgenheit im gewohnten Bekannten- und Freundeskreis bewahren oder rasch wieder aufbauen zu können. 6. Partizipation Vorbereitung und Durchführung der Umsiedlungen lassen Raum für persönliche und gemeinschaftliche Verantwortung, Entscheidung und Mitbestimmung der Umsiedler. Für die Zeit der Planung und Durchführung von Umsiedlungen besitzen die Umsiedler geregelte Beteiligungsrechte an den sie betreffenden Entscheidungen. |
Da bereits die Erwägung eines Braunkohlentagebaus nachhaltige Schäden in den betroffenen Gemeinschaften hervorruft, sind bereits zu diesem Zeitpunkt ausgleichende Maßnahmen ergriffen worden, die zur Abwehr der Frühwirkungen sowie zur Stärkung der Orte und der örtlichen Gemeinschaften geeignet sind, nicht zuletzt, um für die später akute Krisensituation eine möglichst stabile Ausgangssituation zu schaffen. Die Stärkung der Ortschaften behält auch dann ihren Sinn, wenn der erwogene Tagebau schließlich nicht realisiert wird.
4. Erwerb von Kompetenz Für die Umsiedler besteht ein Netz von Beratungsangeboten, dessen Umfang und Organisation ihre fachkundige und umfassende Beratung in allen rechtlichen, planerischen, technischen und finanziellen Fragen gewährleistet. Das Angebot umfaßt auch die psychische und soziale Beratung des Einzelnen und der örtlichen Gemeinschaften. Neben der Einzelfallberatung auf Anfrage wird eine aktivierende und begleitende Beratung praktiziert. Ziel und Leitlinie der Beratungsarbeit ist die Befähigung aller Umsiedler, die Umsiedlungsaufgabe in individueller und gemeinschaftlicher Selbstbestimmung zu bewältigen. 5. Materielle Sicherung Neben der Entschädigung der Umsiedler nach Recht und Gesetz stehen allen Umsiedlern zusätzliche Leistungen des Bergbautreibenden zu, sei es als Antwort auf ihre immateriellen Verluste, sei es als Anerkennung ihrer Umsiedlungsleistung. Art und Umfang der zusätzlichen Leistungen sind zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bergbautreibenden vertraglich vereinbart. Für alle Umsiedlerortschaften wird als Bestandteil materieller Sicherung die "gemeinsame Umsiedlung" angeboten. Jeder Umsiedler, auch jeder Mieter in einem Umsiedlerort hat die reale Chance, an den gemeinsamen neuen Standort ziehen zu können, sofern er das wünscht. Das Angebot der gemeinsamen Umsiedlung eröffnet die Möglichkeit, die Geborgenheit im gewohnten Bekannten- und Freundeskreis bewahren oder rasch wieder aufbauen zu können. 6. Partizipation Vorbereitung und Durchführung der Umsiedlungen lassen Raum für persönliche und gemeinschaftliche Verantwortung, Entscheidung und Mitbestimmung der Umsiedler. Für die Zeit der Planung und Durchführung von Umsiedlungen besitzen die Umsiedler geregelte Beteiligungsrechte an den sie betreffenden Entscheidungen. |
Weitgehend identisch, aber in 5. greift DD wieder in den Textkorpus ein. Die unveränderten Teile sind nicht als Zitat gekennzeichnet. Fragment beginnt auf der vorherigen Seite Dd/Fragment_027_05 |
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[4.] Dd/Fragment 029 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-27 19:43:47 Fret | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 29, Zeilen: 1-23 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 98, 99, Zeilen: 44-47, 1-26 |
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7. Differenzierte Zeitplanung
Der Zeitraum für die Umsiedlungen aus dem alten Ort ist auf zehn Jahre begrenzt. Dies ist auch die Dauer der gemeinsamen Umsiedlung. Dieser Zeitraum ist in gemeinschaftlich abgestimmte Umzugsphasen gegliedert, die eine Integration der Umsiedlungen in die unterschiedlichen Lebensphasen und den jeweiligen Familienzyklus ermöglichen. Durch abschnittsweise Erschließung des Umsiedlungsortes besteht die Möglichkeit, für die einzelnen Umsiedlergruppen die Belastung eines „Lebens auf der Baustelle" auf einen relativ kurzen Zeitraum zu beschränken. 8. Differenzierte Angebotsplanung Da nicht jeder Umsiedlerhaushalt willens oder in der Lage ist, die neue Wohnung am Umsiedlungsort in eigener Regie zu erstellen, wird am Umsiedlungsort ein Wohnungsangebot bereitgestellt, das mindestens Kaufeigenheime, Altenwohnungen, Mehrgenerationenhäuser und dörflich angepaßte Mietwohnungen umfaßt und in Größe und Ausstattung unmittelbar auf die differenzierten Bedürfnisse der einzelnen Umsiedler Bezug nimmt. 9. Zukunftschancen Die Planungen für die baulich-räumliche Gestalt und das soziale Zusammenleben im neuen Ort eröffnen eine zukunftsweisende Handlungsorientierung in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Leben in einer örtlichen Gemeinschaft. Nicht die Rekonstruktion überkommener Strukturen hat die erste Priorität, sondern die Aufnahme gesellschaftlicher Bewegungen und Tendenzen, die voraussichtlich die Zukunft in Beruf und Alltag der Umsiedler bestimmen werden. Mit den Vorbereitungen dazu wird bereits im alten Dorf begonnen. Sie konkretisieren sich schon in der Planung für den Umsiedlungsort. |
[Seite 98, Zeilen 44-47]
7. Differenzierte Zeitplanung Der Zeitraum für die Umsiedlungen aus dem alten Ort ist auf zehn Jahre begrenzt. Dies ist auch die Dauer der gemeinsamen Umsiedlung. Dieser Zeitraum ist in gemeinschaftlich abgestimmte [Seite 99, Zeilen 1-26] Umzugsphasen gegliedert, die eine Integration der Umsiedlungen in die unterschiedlichen Lebensphasen und den jeweiligen Familienzyklus ermöglichen. Durch abschnittweise Erschliessung des Umsiedlungsstandortes besteht die Möglichkeit, für die einzelnen Umsiedlergruppen die Belastungen eines "Lebens auf der Baustelle" auf einen relativ kurzen Zeitraum zu beschränken. 8. Differenzierte Angebotsplanung Da nicht jeder Umsiedlerhaushalt willens oder in der Lage ist, die neue Wohnung am Umsiedlungsort in eigener Regie zu erstellen, wird am Umsiedlungsort ein Wohnungsangebot bereitgestellt, das mindestens Kaufeigenheime, Altenwohnungen, Mehrgenerationenhäuser und dörflich angepaßte Mietwohnungen umfaßt und in Größe und Ausstattung unmittelbar auf die differenzierten Bedürfnisse der einzelnen Umsiedler Bezug nimmt. 9. Zukunftschancen Die Planungen für die baulich-räumliche Gestalt und das soziale Zusammenleben im neuen Ort eröffnen eine zukunftsweisende Handlungsorientierung in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Leben in einer örtlichen Gemeinschaft. Nicht die Rekonstruktion überkommener Strukturen hat die erste Priorität, sondern die Aufnahme gesellschaftlicher Bewegungen und Tendenzen, die voraussichtlich die Zukunft in Beruf und Alltag der Umsiedler bestimmen werden. Mit den Vorbereitungen dazu wird bereits im alten Dorf begonnen. Sie konkretisieren sich schon in der Planung für den Umsiedlungsort. |
Identischer, nicht kenntlich gemachter, Wortlaut, der ohne Quellennennung verbleibt. |
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[5.] Dd/Fragment 030 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:07:29 Kybot | BauernOpfer, Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 30, Zeilen: 1-7 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 99, Zeilen: 27-34 |
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10. Regionale Entwicklungsalternativen
Die Braunkohlenplanung ist in umfassende alternative Konzepte zur Entwicklung der Region eingebettet, da die Umsiedlungen vom Braunkohlentagebau verursacht sind, der zugleich die wirtschaftspolitisch bedenkliche Monostrukturierung der Region bestimmt. Die Reversibilität der Braunkohlenpläne ist auch dadurch abgesichert, daß durch den Verzicht auf einen Tagebau keine Notlage auf dem Arbeitsmarkt entsteht." (DECKER/EBERT/HATER/JANSEN/RITSCHERLE/ZLONICKY, 1990, S. 97 - 99) |
10. Regionale Entwicklungsalternativen
Die Braunkohlenplanung ist in umfassende alternative Konzepte zur Entwicklung der Region eingebettet, da die Umsiedlungen vom Braunkohlentagebau verursacht sind, der zugleich die wirtschaftspolitisch bedenkliche Monostrukturierung der Region bestimmt. Die Reversibilität der Braunkohlenpläne ist auch dadurch abgesichert, daß durch den Verzicht auf einen Tagebau keine Notlage auf dem Arbeitsmarkt entsteht. |
Sieht wie das Ende eines Zitats aus, kann es aber nicht sein, weil die Anführungszeichen fehlen, die einen möglichen Anfang markieren. Komplette wörtliche Übernahme. |
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[6.] Dd/Fragment 032 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-07-12 15:55:52 WiseWoman | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 32, Zeilen: 2-4 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): 61, Zeilen: 10-11, 15-17 |
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o Die Umsiedlung ist auf einen möglichst kurzen und damit überschaubaren Zeitraum zu begrenzen. Damit soll die Aufteilung der Dorfgemeinschaft in „Frühumsiedler" und „Nachzügler" vermieden werden. | • Der eigentliche Umsiedlungsvorgang wird auf einen relativ kurzen Zeitraum begrenzt.
[...] • Die Spaltung der Dorfgemeinschaft in besonders aktive Frühumsiedler und weniger aktive oder leistungsfähige Nachzügler wird so weit wie möglich vermieden. |
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[7.] Dd/Fragment 032 10 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:07:35 Kybot | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 32, Zeilen: 10-14 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 61, Zeilen: 20-23, 33-35 |
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Am neuen Umsiedlungsstandort soll durch den Erhalt der sozialen Struktur der Dorfgemeinschaft eine Basis und Identität auch durch eine gemeinsame Geschichte und Historie erreicht werden. Die Vertrautheit und eingeübte Hilfeleistung zwischen den Bürgern, zum Beispiel in Form von Nachbarschaftshilfen, kann während der Umsiedlung in entscheidendem Maße Probleme erleichtern. | [Zeilen 20-23]
• Die Vertrautheit und eingeübte Hilfeleistung zwischen den Dorfbewohnern können während der Umsiedlung und beim Aufbau des neuen gemeinsamen Ortes viele Probleme erleichtern. [Zeilen 33-35] • Die gegenseitige Bekanntheit, die gemeinsame Geschichte der Umsiedler bieten die Chance, auch am neuen Standort rasch eine gemeinsame Basis und Identität zu finden. |
Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. Die Abschnitte finden sich in fast unveränderter Form auch im Entwurf des Braunkohlenplan Tagebau Welzow- Süd sachlicher Teilplan 3 Umsiedlung Haidemühl von 1999. |
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[8.] Dd/Fragment 032 21 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:07:37 Kybot | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 32, Zeilen: 21-23 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 61, Zeilen: 29-32 |
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o Die Planung für den neuen Standort kann weitestgehend spezifische Bedürfnisse und
Wünsche der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, weil sie danach befragt in die Entwicklung der Konzeption eingebunden werden können. |
• Die Planung für den neuen Standort kann spezifische Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner berücksichtigen, weil sie von vorn herein befragt und in die Entwicklung der Konzeption eingebunden werden können. |
Keine Kennzeichnung als übernommener Wortlaut, kein Hinweis auf benutzte Quellen. |
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[9.] Dd/Fragment 066 22 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-09-03 18:03:13 WiseWoman | Dd, Decker-Ebert et. al. 1990, Fragment, Gesichtet, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 66, Zeilen: 18-22 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil III 180, Zeilen: 40-46 |
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Bei nahezu allen gemeinsamen Umsiedlungen war es das erklärte Ziel, vor allem der Umsiedler, am neuen Standort wieder ein Dorf zu errichten, das dem alten möglichst ähnlich war. Dafür sprechen viele Aussagen aus Arbeitskreis- oder Gemeindevertretersitzungen, oder auch Bürgerversammlungen als Beweis angefügt werden, die zusammengefaßt zum Ausdruck brachten: "Wir wollen wieder ein Dorf, so wie es unser Dorf heute ist". | Hier macht der Haupt- und Finanzausschuß der alten Gemeinde klare Vorgaben: Es soll ein "modernes, eigenständiges Dorf" entstehen, das mit allen bisherigen
öffentlichen Einrichtungen ausgestattet und mit Grünflächen von den Ortsteilen für andere Umsiedler abgetrennt ist: "Wir wollen wieder ein Dorf, so wie es unser Dorf heute ist" (Protokoll Hauptausschuß, 8. Februar 1972). |
Der Verfasser legt Lausitzer Bürgern eine Forderung in den Mund, die ca. 25 Jahre zuvor vom Haupt- und Finanzausschuss im rheinländischen Königshoven formuliert worden ist. |
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