VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 1-4, 5-23
Quelle: Wikipedia Deutscher Bund 2014
Seite(n): online, Zeilen: 0
[Der „Engere Rat“ hatte 17 Mitglieder. Während die großen Staaten Preußen, Österreich, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, die Herzogtümer Lauenburg und Holstein sowie das Großherzogtum Luxemburg über so] genannte Virilstimmen eigene stimmberechtigte Vertreter stellten, hatten die kleinen Staaten nur eine Kurialstimme [sic]. Nur indirekt und gemeinsam über eine von sechs Kurien waren sie an den Beratungen beteiligt. Der stimmberechtigte Bundesbevollmächtigte wechselte zwischen den Kuriatsländern dabei regelmäßig. [Aufgrund der großen Zahl der Klein- und Kleinststaaten sollte damit die Handlungsfähigkeit gewahrt bleiben.] Diese Unterscheidung von Viril- und Kuriatstimmen wurde, wie auch andere Elemente in der Verfassung, vom Reichstag des Alten Reiches übernommen.

Im engeren Rat reichte zur verbindlichen Beschlussfassung die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gab der österreichische Präsidialgesandte den Ausschlag. Gemessen an der Stimmenverteilung, konnten weder Österreich noch Preußen das Plenum oder den engeren Rat beherrschen. Auch konnte keiner der beiden großen Staaten zusammen mit den Virilstimmen anderer Länder, die übrigen Bundesmitglieder überstimmen. Bundesrecht hatte Vorrang vor Landesrecht. Ansonsten galten die jeweiligen Landesgesetze.

2.2.2 Die Legislative

die [sic] Bundesversammlung (Bundestag) [sic] die ihren Sitz in Frankfurt hatte. Im Plenum waren alle Staaten stimmberechtigt. Allerdings bemaß sich die Stimmenstärke, die ein Land im Plenum besaß wie beim heutigen Bundesrat nach der Einwohnerzahl. Ähnlich wie im Bundesrat wurden die Vertreter nicht vom Volk gewählt wurden [sic], sondern von den Landesregierungen entsandt und waren an die Vorgaben gebunden. Das Plenum trat selten zusammen. Sein Beratungsgegenstand war vor allem Grundsatzfragen oder die Neueinrichtung von Bundesinstitutionen. In diesen Fällen war ein einstimmiges Votum notwendig.

Die Bundesversammlung bestand aus zwei Räten, dem Plenum und dem Engeren Rat. Im Plenum waren alle Staaten stimmberechtigt. Allerdings bemaß sich die Stimmenstärke wie beim heutigen Bundesrat nach der Einwohnerzahl. Auch die geschlossene Abgabe der Stimmen der einzelnen Staaten, seit 1949/1990 der Bundesländer, lässt eine solche Kontinuität erkennen. Dazu zählt auch, dass die Gesandten nicht vom Volk gewählt wurden, sondern Regierungsvertreter waren. Das Plenum trat allerdings nur selten zusammen. Es war vor allem für Grundsatzfragen oder für die Neueinrichtung von Bundesinstitutionen zuständig. In diesen Fällen war ein einstimmiges Votum notwendig. [...]

Dagegen tagte der Engere Rat unter dem Präsidium von Österreich regelmäßig. Dieser hatte 17 Mitglieder. Während die größeren Staaten Preußen, Österreich, Sachsen, Bayern, Hannover, Württemberg, Baden, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, die Herzogtümer Lauenburg und Holstein sowie das Großherzogtum Luxemburg über so genannte Virilstimmen verfügten und damit eigene Vertreter stellten, hatten die kleinen Staaten nur eine Kuriatstimme. Nur indirekt und gemeinsam über eine von sechs Kurien waren sie an den Beratungen beteiligt. Der stimmberechtigte Bundesbevollmächtigte wechselte zwischen den Ländern dabei regelmäßig. Diese Unterscheidung von Viril- und Kuriatstimmen wurde, wie auch andere Elemente, vom Reichstag des Alten Reiches übernommen.

Im engeren Rat reichte zur Beschlussfassung die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gab der österreichische Präsidialgesandte den Ausschlag. Bundesrecht hatte Vorrang vor Landesrecht. Ansonsten galten die jeweiligen Landesgesetze. Gemessen an der Stimmenverteilung, konnten weder Österreich noch Preußen das Plenum oder den engeren Rat majorisieren. Auch konnte keiner der beiden großen Staaten zusammen mit den Virilstimmen anderer Länder die übrigen Bundesmitglieder überstimmen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Drei versteckte Links im PDF:

  • Z. 2, Kurialstimme, file:///C:/wiki/Kuriatstimme
  • Z. 7, Reichstag, file:///C:/wiki/Reichstag_(Heiliges_R%25C3%25B6misches_Reich)
  • Z. 18, Bundesrat, file:///C:/wiki/Bundesrat_(Deutschland)
Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)