VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 384, Zeilen: 1-4, 7-18, 21-23
Quelle: Wikipedia Vertrag von Lissabon 2014
Seite(n): online, Zeilen: 0
Der Wortlaut des Vertrags (Art. 17 Abs. 5 EU-Vertrag) sieht für die Zukunft eine Verkleinerung des Kommissiongremiums vor, wonach ab 2014 nur noch zwei Drittel der Staaten einen Kommissar stellen können, was immer noch eine Kommission von 18 Kommissaren vorsieht. [...]

Das Wahlverfahren der Kommission für die laufende Legislaturperiode bleibt wie bisher zweistufig: Nach Auszählung der Europawahl schlägt der Europäische Rat einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor. Dieser muss dann vom Europäischen Parlament mit Mehrheit bestätigt werden.

Der Europäische Rat muss dabei seit dem Vertrag von Lissabon das Stimmenergebnis der Europawahl „berücksichtigen“, im Normalfall muss er ein Mitglied derjenigen Europapartei vorschlagen, die die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament bildet. Danach schlägt der Europäische Rat zusammen mit dem nun ernannten Kommissionspräsidenten die weiteren Kommissare (einschließlich des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik) vor, die dann als Kollegium vom Parlament bestätigt werden müssen.

[...]

Schon im Vertrag von Maastricht waren für die EU die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegt worden, die nun im Vertrag von Lissabon (Art. 5 EU-Vertrag) bestätigt wurden.

Der Wortlaut des Vertrags (Art. 17 Abs. 5 EU-Vertrag) sah zudem eine Verkleinerung der Kommission vor, sodass ab 2014 nur noch zwei Drittel der Staaten einen Kommissar sollten stellen können, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig etwas anderes beschließe.

[...]

Das Wahlverfahren der Kommission ist wie bisher zweistufig: Nach der Europawahl schlägt der Europäische Rat einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor, der vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss. Der Europäische Rat muss dabei seit dem Vertrag von Lissabon das Ergebnis der Europawahl „berücksichtigen“, im Normalfall also ein Mitglied derjenigen Europapartei vorschlagen, die die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament stellt. Danach schlägt der Europäische Rat zusammen mit dem Kommissionspräsidenten die weiteren Kommissare (einschließlich des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik) vor, die dann als Kollegium vom Parlament bestätigt werden müssen.

[...]

Schon im Vertrag von Maastricht waren für die EU die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegt worden, die im Vertrag von Lissabon (Art. 5 EU-Vertrag) bestätigt wurden.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman