Befunde[]
- Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: XXX) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
- 2. THEORETISCHE GRUNDLAGEN
Herausragende Fundstellen[]
- Das Kapitel 2 der untersuchten Arbeit enthält acht Seiten mit mehr als 75% Plagiatstext. Es handelt sich um die Seiten 6, 9, 11, 12, 13, 14, 15 und 16, die nahezu vollständig aus anderen Quellen zusammengesetzt wurden.
Herausragende Quellen[]
- Die untersuchte Arbeit enthält auf den Seiten 9, 12, und 13 lange, wörtlich übernommene Abschnitte aus der Habilitationsschrift des Betreuers und Erstgutachters Prof. Dr. rer. nat. habil. Steffen Fischer (Fischer 2004). Hierbei erscheint die Frage berechtigt, ob bzw. warum dies bei der Durchsicht der Arbeit nicht auffiel.
- Weitere Quellen, aus denen intensiv Textbausteine verwendet wurden, sind Leipner 2002 und Müller 2004 .
- Die drei genannten Quellen (Fischer 2004, Leipner 2002 und Müller 2004) werden trotz langer wörtlicher Übernahmen in der Arbeit nirgends genannt.
Weitere Anmerkungen[]
- Im experimentellen Teil der Arbeit (Kapitel 3) wurde hauptsächlich ein deutsches Patent [1] (EP0750007 Anmeldung von 1996, Patentschrift von 2000) nachgearbeitet. Dieses ist in der untersuchten Arbeit korrekt als [Wagenknecht et al., 1996] zitiert worden. Ob durch das Nacharbeiten des Patents und die Verwertung der Ergebnisse in einem weiteren Projekt [2] die Schutzrechte der Patentinhaber verletzt werden, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
- Die letzte Seite der untersuchten Arbeit enthält folgende "Erklärung":
- "Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als diese kenntlich gemacht worden. Weitere Personen waren an der geistigen Herstellung der vorliegenden Arbeit nicht beteiligt. Insbesondere habe ich nicht die Hilfe eines oder mehrerer Promotionsberater(s) in Anspruch genommen. Dritte haben von mir weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen.
Die Arbeit wurde bisher weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde zum Zwecke der Promotion vorgelegt.
Ich bestätige, dass ich die Promotionsordnung der Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften der TU Dresden anerkenne."
- "Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als diese kenntlich gemacht worden. Weitere Personen waren an der geistigen Herstellung der vorliegenden Arbeit nicht beteiligt. Insbesondere habe ich nicht die Hilfe eines oder mehrerer Promotionsberater(s) in Anspruch genommen. Dritte haben von mir weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen.
- Ergänzend hier noch relevante Links zu Webseiten der TU Dresden:
- Promotionsordnung der Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften der TU Dresden
- "Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dresden und Regeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten", [3] Version vom 12. 1. 2000], geändert am 14. 1. 2004 [4] und am 6. 3. 2011 [5]; Fassung aus dem Dresdner Universitätsjournal 4/2010 auf Seite 7 [6].
Statistik[]
- Es sind bislang 31 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 30 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei einem Fragment ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
- Die untersuchte Arbeit hat 137 Seiten im Hauptteil. Auf 19 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 13.9 % entspricht.
Die 137 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 6 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 8 Quellen.