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Untersuchte Arbeit: Seite: 51, Zeilen: 111-117 |
Quelle: Neuner 1932 Seite(n): 20, Zeilen: 10-18, 106-107, 109 |
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[FN 94] [...] Er beobachtet treffend (S. 138, 147, 151), daß BARTIN eine Reihe ganz verschiedener Probleme und Fälle, die schon früher bekannt waren, zusammengewürfelt hat. Der eigentliche Qualifikationskonflikt sei nicht ein Konflikt der Qualifikation der Gesetze, sondern einer ihrer Interpretation. Diese Interpretation erfolge mit Hilfe wissenschaftlicher Begriffe, die als solche festzustellen und von den einzelnen positiven Rechtsordnungen unabhängig seien. Daher sei ein Qualifikationskonflikt verschiedener Gesetze gerade in diesen Fragen schwer denkbar. |
Er sieht richtig[FN 4], daß B a r t i n eine Reihe ganz verschiedener Probleme und Fälle, die schon früher bekannt waren, zusammengewürfelt hat. Der eigentliche Qualifikationskonflikt sei nicht ein Konflikt der Qualifikation der Gesetze, sondern einer ihrer Interpretation[FN 5]. Diese Interpretation erfolgt [...] durch wissenschaftliche Begriffe, die als solche feststehen[FN 6] und von den einzelnen positiven Rechtsordnungen unabhängig sind. Daher ist ein Qualifikationskonflikt verschiedener Gesetze gerade in diesen Fragen nicht denkbar[FN 7].
[FN 3] S. 138 [FN 4] S. 147 {[FN 5] Zustimmend C a t e l l a n i 2, 423.} [FN 6] Vgl. S. 151. |
Neuner wird in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. |
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