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Untersuchte Arbeit: Seite: 186, Zeilen: 110-111 |
Quelle: Von Bar 1987 Seite(n): 509, Zeilen: 111-112 |
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[FN 28] [...] Das Absehen von einer Vergleichung nur einzelner Rechte macht ja gerade den Sinn der rechtsvergleichende [sic] Qualifikation aus. | [FN 370] Das Absehen von einer Vergleichung nur einzelner Rechte macht ja gerade den Sinn der rechtsvergleichenden Qualifikation aus. |
Der Satz ergänzt einen Verweis auf eine andere Quelle (einen Aufsatz von Kegel). Von Bar wird in der vorausgegangenen Fußnote zu einem anderen Aspekt erwähnt und dort offen wörtlich zitiert. |
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