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|TextArbeit=Der Markenidentität obliegt es, die notwendige Differenzierung über Eigenschaften, Inhalte und Visionen einer Marke herbeizuführen. |
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Das Markenimage ist somit das äußere Pendant der Markenidentität auf der Abnehmerseite. |
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Version vom 5. Januar 2018, 08:42 Uhr
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Untersuchte Arbeit: Seite: 114, Zeilen: 35-41 |
Quelle: Ringle 2006 Seite(n): 37, 40, Zeilen: 37: 3 ff.; 40: 6 ff. |
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Der Markenidentität obliegt es, die notwendige Differenzierung über Eigenschaften, Inhalte und Visionen einer Marke herbeizuführen.
Durch eine auf längere Sicht unverwechselbare Markenidentität entsteht eine dauerhaft von den potentiellen Mandanten wahrgenommene Einzigartigkeit bestimmter Elemente der Marke Rödl & Partner im Vergleich zu konkurrierenden Marken. Das Erreichen des angestrebten Kanzleiimages ist das äußere Pendant der Markenidentität auf der Seite der potentiellen Mandanten. |
[Seite 37]
Ein nicht minder komplexes Konstrukt ist die Identität von Marken, der es obliegt, die „notwendige Differenzierung über Inhalte, Idee, Eigenschaften und Visionen einer Marke herbeizuführen“ (Tomczak/Ludwig 1998, S. 54). [Seite 40] Durch eine auf längere Sicht unverwechselbare Markenidentität soll eine dauerhaft von den Abnehmern wahrgenommene Einzigartigkeit bestimmter Elemente der Marke im Vergleich zu konkurrierenden Marken (Individualität) entstehen (Burmann/Meffert 2005d, S. 47; Meffert 2004, S. 300; Bierwirth 2003, S. 163; Welling 2003, S. 47; Meffert/Burmann 2002b, S. 45; Baumgarth 2001, S. 23; Linxweiler 1999, S. 66). [...] Das Markenimage ist somit das äußere Pendant der Markenidentität auf der Abnehmerseite. |
Vgl. Maw/Fragment 162 24. |
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