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Voice over IP. Rechtsprobleme der Konvergenz von Internet und Telefonie

von Dr. Mareike Bonnekoh

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[1.] Mb/Fragment 019 15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-28 14:29:16 Fret
Brandl 2001, Fragment, Gesichtet, Mb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 19, Zeilen: 15-22
Quelle: Brandl 2001
Seite(n): 62, Zeilen: 2-14
Der ISDN-Teilnehmer ist mittels einer Kupferdoppelader an die Vermittlungsstelle angeschlossen. Der „Basic Access“ stellt dem Teilnehmer zwei Nutzdatenkanäle von je 64 kbit/s (B-Kanäle) und einen 16 kbit/s Signalisierungskanal (D-Kanal) zur Verfügung. Über die beiden Nutzkanäle werden ausschließlich Nutzdaten übertragen, wobei es unerheblich ist, ob es sich dabei um Sprachsignale, binäre Datenströme, Fax oder sonstige Signale handelt. Der Verbindungsaufbau und die weitere Signalisierung werden dagegen über den D-Kanal abgewickelt.50

50 Quadt, in: Jung/Wamecke, Handbuch für die Telekommunikation, a. a. O., 3-19 f.

„ISDN“ steht für „Integrated Services Digital Network“. Auch im Fall von ISDN ist der Teilnehmer mittels einer Kupferdoppelader an die Vermittlungsstelle angeschlossen. Einem ISDN-Teilnehmer mit „Basic Access“ werden dabei auf der a/b-Ader mit digitalem elektrischen Signal zwei Nutzdatenkanäle von á 64 kbit/s (B-Kanäle) und ein 16 kbit/s Signalisierungskanal

(D-Kanal) zur Verfügung gestellt.151

Eine allfällige Digitalisierung (z.B. im Fall von Sprachübertragung) erfolgt bereits im Endgerät des Teilnehmers. Über die beiden Nutzkanäle werden - im Unterschied zum Signalisierungskanal - ausschließlich Nutzdaten übertragen, wobei es unerheblich ist, ob es sich bei dem zu übertragenden Nutzdatenstrom um Sprachsignale, binäre Datenströme, Fax oder sonstige Signale handelt. Der Verbindungsaufbau und die weitere Signalisierung werden über den D-Kanal abgewickelt.152


151 Vgl. auch Bergmann/Gerhardt, Taschenbuch der Telekommunikation (1999).

152 Arndt in: Jung/Warnecke (Hrsg.), Handbuch für die Telekommunikation (1998), 3-19f.; Bester in: Jung/Warnecke (Hrsg.), Handbuch für die Telekommunikation (1998), 4-111f.; Langer, (FN 105), 4-7ff, Haaß, (FN 96), 36ff.

Anmerkungen

Keine Kenntlichmachung der Übernahme.

Sichter
Strafjurist



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Fret, Zeitstempel: 20120828142838