von Dr. Mareike Bonnekoh
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[1.] Mb/Fragment 161 10 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-09 16:23:57 Kybot | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Koenig Loetz Neumann 2004, Mb, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 161, Zeilen: 10-17 |
Quelle: Koenig Loetz Neumann 2004 Seite(n): 169, Zeilen: 3-4, 29-35 |
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Rufnummern kommt als dem klassischen Adressierungselement aus Sicht der Endkunden große Bedeutung zu. Hätte ein Wechsel des Anbieters auch automatisch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge, würde dies viele Kunden von einem solchen Schritt abhalten. Die Möglichkeit, die Rufnummer auch bei einem Anbieterwechsel beibehalten zu können, die sog. Rufnummernportabilität, ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die Wechselbereitschaft eines Kunden und somit auch für einen chancengleichen Wettbewerb.559
559 Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, a. a. O., S. 169. |
[Seite 169, Zeilen 3-4]
Insbesondere in Telefonnetzen kommt Rufnummern als dem klassischen Adressierungselement auch aus Sicht der Teilnehmer große Bedeutung zu. [Seite 169, Zeilen 29-35] Die Möglichkeit, auch nach einem Wechsel des Netzbetreibers oder Diensteanbieters die bisherige Rufnummer behalten zu können, die so genannte Rufnummernportabilität, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wechselbereitschaft des Teilnehmers und damit für einen chancengleichen Wettbewerb um den Endkunden. Hätte der Anbieterwechsel nämlich auch eine Änderung der Rufnummer zur Folge, würde dies viele Teilnehmer von einer solchen Wahlentscheidung abhalten, da sie die entsprechenden Anpassungskosten zu tragen hätten: [...] |
Zentrale Teile der Formulierungen werden wörtlich übernommen, die Satzstruktur nur umgestellt und gekürzt. Aus der Fußnote ergibt sich nicht, dass die drei vorhergehenden Sätze nur kosmetisch umgearbeitete Textübernahmen sind. |
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