VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
KeineWertung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: 4-26
Quelle: Holznagel Bonnekoh 2005
Seite(n): 16, Zeilen: -
Zu klären ist zunächst, was genau unter Bitstrom-Zugang zu verstehen ist. 342 Die Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen 343 (Märkte-Empfehlung), führt in Ziffer 12 den Markt „Breitbandzugang für Großkunden“ auf. Im englischen Text der Märkte-Empfehlung lautet die Bezeichnung des Marktes „Wholesale broadband access“. Die deutsche Übersetzung, die den Begriff „Wholesale“ mit Großkunde wiedergibt, ist insoweit missverständlich, da unter dem Begriff „Wholesale“ die Vorleistungsebene zu verstehen ist. 344 Der Markt umfasst Bitstrom-Zugang, der die Breitband-Datenübertragung in beiden Richtungen gestattet, und sonstigen Großkundenzugang, der über andere Infrastrukturen erbracht wird, wenn sie dem Bitstrom-Zugang gleichwertig sind. 345

Nach mittlerweile allgemeinem Verständnis ist Bitstrom-Zugang ein Vorleistungsprodukt, das dem Wettbewerber die direkte Kontrolle über die Endkundenbeziehung ermöglicht und das Angebot von Anschluss und Breitbanddienst aus einer Hand erlaubt. Außerdem muss der Anbieter auf Basis des Bitstrom-Zugangs eigene, mit individuellen Qualitätsparametern ausgestattete Dienste anbieten können. 346 Diese Definition deckt sich weitgehend mit der auf europäischer Ebene verwendeten Definition, die die European Regulators Group (ERG) in einem gemeinsamen Standpunkt vom 2. April 2004 347 festge


342 Hierzu bereits Holznagel/Hombergs, MMR-Beilage 10/2003, 9 ff. 343 Empfehlung 2003/311/EG (Märkte-Empfehlung), a. a. O. 344 Märkte-Empfehlung, a. a. O., Erwägungsgrund 6. 345 BNetzA, Marktdefinition und Marktanalyse zu Markt Nr. 12 der Märkte- Empfehlung der EU-Kommission, Festlegung der Präsidentenkammer, abrufbar unter <http://www. bundesnetzagentur.de/media/archive/7382.pdf>. 346 Vgl. Anhang 3 der Marktdefinition und Marktanalyse zu Markt Nr. 12 der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission, Festlegung der Präsidentenkammer, a. a. O.: Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang. 347 Bitstrom-Zugang, Gemeinsamer Standpunkt der ERG vom 2. April 2004, abrufbar unter <http://erg.eu.int/doc/whatsnew/erg_0333revl_bitstream_access_com mon_position.pdf>.

Zu klären ist zunächst, was genau unter Bitstrom-Zugang zu verstehen ist. 30 Die Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen 31 (im Folgenden: Märkte-Empfehlung), führt in Ziffer 12 den Markt "Breitbandzugang für Großkunden" auf. Im englischen Text der Märkte-Empfehlung lautet die Bezeichnung des Marktes "Wholesale broadband access". Die deutsche Übersetzung, die den Begriff "Wholesale" mit Großkunde wiedergibt, ist insoweit missverständlich, da unter dem Begriff "Wholesale" die Vorleistungsebene zu verstehen ist. 32 Der Markt umfasst Bitstrom-Zugang, der die Breitband-Datenübertragung in beiden Richtungen gestattet, und sonstigen Großkundenzugang, der über andere Infrastrukturen erbracht wird, wenn sie dem Bitstrom-Zugang gleichwertig sind. 33

Nach mittlerweile allgemeinem Verständnis ist Bitstrom-Zugang ein Vorleistungsprodukt, das dem Wettbewerber die direkte Kontrolle über die Endkundenbeziehung ermöglicht und das Angebot von Anschluss und Breitbanddienst aus einer Hand erlaubt. Außerdem muss der Anbieter auf Basis des Bitstrom-Zugangs eigene, mit individuellen Qualitätsparametern ausgestattete Dienste anbieten können. 34 Diese Definition deckt sich weitgehend mit der auf europäischer Ebene verwendeten Definition, die die European Regulators Group (ERG) in einem gemeinsamen Standpunkt vom 2. April 2004 35 festgelegt hat.


30 Hierzu bereits Holznagel/Hombergs, MMR-Beilage 10/2003, 9 ff. 31 Empfehlung 2003/311/EG, ABl. EG Nr. L 114 v. 8.5.2003, S. 45 ff.32 Märkte-Empfehlung (o. Fn. 31), Erwägungsgrund 6. 33 Entwurf der Regulierungsbehörde zur Marktdefinition und Marktanalyse zu Markt Nr. 12 der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission "Breitbandzugang für Großkunden" (Bitstrom-Zugang), abrufbar unter <http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1983.pdf> [Stand: 25.10.2005]. 34 Vgl. Anhang 3 zum Entwurf der Regulierungsbehörde zu Markt Nr. 12 der Märkte-Empfehlung der EUKommission "Breitbandzugang für Großkunden"(o. Fn. 33): Ergebnisse der Anhörung zum Bitstrom-Zugang. 35 Bitstromzugang, Gemeinsamer Standpunkt der ERG vom 2. April 2004, abrufbar unter <http://www.erg.eu.int/documents/index_en.htm#ergdocuments> [Stand: 25.10.2005].

Anmerkungen

Wortlautnahe Übernahme ohne Hinweis auf die Quelle.

Sichter