VroniPlag Wiki

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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 118, Zeilen: 8-11
Quelle: BNetzA 2006
Seite(n): 88, Zeilen: 1-4
Die Marktmacht eines Anbieters kann durch eine starke Verhandlungsposition

auf Nachfrageseite ausgeglichen werden. Deshalb ist in den Leitlinien der Kommission416 bestimmt, dass eine fehlende oder geringe ausgleichende Nachfragemacht ebenfalls für das Vorliegen von beträchtlicher Marktmacht spricht.


416 EU-Kommission, Leitlinien zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht, a. a. O., Ziffer 78.

6. Fehlende oder geringe ausgleichende Nachfragemacht

Fehlt eine ausgleichende Nachfragemacht oder ist diese gering, so spricht dies ebenfalls für das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung147, da eine starke Verhandlungsposition auf der Nachfrageseite die Marktmacht eines Anbieters ausgleichen kann.


147 Leitlinien, RN 78

Anmerkungen
Sichter