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Möglichkeiten der Anwendung von Marketing-Methoden für politische Parteien

von PhDr. Michael Linnert

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[1.] Mil/Fragment 076 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2020-05-05 20:59:23 WiseWoman
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Jaspert 1989, Mil, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 76, Zeilen: 1-9, 15-27
Quelle: Jaspert 1989
Seite(n): 168, 169, Zeilen: 168: 18 ff.; 169: 1 ff.
Das Registrieren wird bewirkt durch die Wiedergabe bzw. das Beschreiben des Angeschauten bzw. Angehörten, oft in Verbindung mit Zähl- und Messvorgängen und mit fotografischen oder filmischen Speicherungsvorgängen.

Im Unterschied zur Befragung, bei welcher der zu untersuchende Sachverhalt durch eine Frage erst hervorgebracht wird, liegt bei der Beobachtung der Sachverhalt aufnahmegerecht vor.

Nach Jaspert lässt sich die Beobachtung als die planmäßige Aufnahme und Registrierung sinnlich wahrnehmbarer, offen liegender personaler oder sachlicher Gegebenheiten zum Zwecke einer Erkenntnisgewinnung charakterisieren.107

[...]

Folgende Arten der Beobachtung lassen sich unterscheiden:108

1. Selbst- und Fremdbeobachtung

Einteilungsprinzip ist hier die Einheit bzw. die Trennung von Untersuchungssubjekt (das ist der Untersuchende) und Untersuchungsobjekt (das ist der Untersuchte).
Beobachtet der Untersuchende die inneren oder äußeren Erscheinungen des eigenen Verhaltens, so handelt es sich um Selbstbeobachtung; betrachtet er das Verhalten fremder Personen, so liegt das Kriterium einer Fremdbeobachtung vor.

2. Teilnehmende und nicht teilnehmende Beobachtung

Für die teilnehmende Beobachtung ist charakteristisch, dass der Beobachter Mitglied einer zu untersuchenden Personengruppe ist und eine Funktion in dieser Gruppe besitzt oder übernimmt.

107 Vgl. Jaspert, F.: Marketing (Intensivkurs). 4. Auflage. München und Wien 1989, S. 168

108 Vgl. Berndt, R.: Marketing 1. 3. Auflage. Berlin, Heidelberg, New York, London, Paris, Tokio, Hongkong, Barcelona, Budapest 1996, S. 138

[Seite 168]

Das Registrieren wird bewirkt durch die Wiedergabe bzw. das Beschreiben des Angeschauten bzw. Angehörten, oft in Verbindung mit Zähl- und Messvorgängen und mit fotographischen, filmischen oder tonkonservierenden Speicherungsvorgängen. Im Unterschied zur Befragung, bei welcher der zu untersuchende Sachverhalt durch eine Frage erst hervorgebracht wird, liegt bei der Beobachtung der Sachverhalt zur Aufnahme zutage.

[...]

Zusammenfassend läßt sich die Beobachtung charakterisieren als die planmäßige Aufnahme und Registrierung sinnlich wahrnehmbarer, zutage liegender personaler oder sachlicher Gegebenheiten zum Zwecke der Erkenntnisgewinnung.

287. Welche Arten der Beobachtung sind zu unterscheiden und welche Grundmerkmale sind ihnen eigen?

a) Selbstbeobachtung und Fremdbeobachtung

Einteilungsprinzip ist hier die Einheit bzw. die Trennung von Untersuchungssubjekt (Untersuchendem) und Untersuchungsobjekt (Untersuchtem). Beobachtet der Untersuchende die inneren oder äußeren Erscheinungen des eigenen

[Seite 169]

Verhaltens, so handelt es sich um “Selbstbeobachtung“, betrachtet er das Verhalten fremder Personen, so ist „Fremdbeobachtung“ gegeben.

b) Teilnehmende und nicht-teilnehmende Beobachtung

Für die „teilnehmende Beobachtung“ ist charakteristisch, daß der Beobachter Mitglied einer zu untersuchenden Personengruppe ist und eine Funktion in dieser Gruppe besitzt oder übernimmt.

Anmerkungen

Die Quelle ist genannt, doch bleibt die Wörtlichkeit der Übernahme ungekennzeichnet. Zudem setzt diese sich erkennbar auch weiter unten fort.

Sichter
(Klgn) Schumann



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