VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Klgn
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 7-18, 21-31
Quelle: Ellwein 1964
Seite(n): 84, 85, 86, Zeilen: 84: letzter Absatz; 85: 7 ff.; 86: 1 ff.
Die politische Entscheidung geht aus einem vielschichtigen Prozess des Meinungsaustausches in der Öffentlichkeit hervor. Das Grundgesetz bezeichnet sie als politische Willensbildung. Artikel 21, der Aufgabe und Stellung der Parteien schildert und regelt, führt aus, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.

Zum gesamten Prozess der politischen Willensbildung gehört auch die öffentliche Diskussion, in der die Gemeinschaftsentscheidungen gefordert, kritisiert und präzisiert werden. Weiter müssten wir die Einflussnahme offener und organisierter Gruppen ebenso dazurechnen wie die Fülle der Einflussversuche öffentlicher und nichtöffentlicher Art, denen die obersten Organe ausgesetzt sind. An diesem Prozess der politischen Willensbildung (im weiteren Sinne) ist der einzelne beteiligt.33

[Wie kompliziert der Prozess der Meinungs- und Willensbildung – insbesondere anlässlich von Wahlen – ist, geht aus folgenden Überlegungen hervor:]

Die Bundesrepublik Deutschland hat ungefähr 55 Millionen Einwohner (bezogen auf die Zeit vor der Wiedervereinigung), von denen etwa 35 Millionen potenzielle Wähler sind. Niemand übertreibt, wenn er davon ausgeht, dass 30 von diesen uninteressiert oder jedenfalls nicht bereit sind, diejenigen Mühen auf sich zu nehmen, die dem Einwirken auf die öffentliche Meinung vorausgehen müssen.

Nach dieser Rechnung verbleiben fünf Millionen, die auf den verschiedenen Ebenen unseres Gemeinwesens unmittelbar oder vermittelt durch die verschiedenen Gruppen und Organisationen auf die politischen Entscheidungen Einfluss nehmen wollen. Die Konkurrenz dieser am Prozess der Meinungs- und Willensbildung beteiligten Personen muss man in Kauf nehmen.34


33 Vgl. Ellwein, T., a.a.O., S. 84 f.

34 Ebenda, S. 86.

[Seite 84]

Meinungen in der Öffentlichkeit und politische Willensbildung

Aus dem vielschichtigen Prozeß des Meinungsaustausches in der Öffentlichkeit geht dann die politische Entscheidung hervor. Das Grundgesetz bezeichnet sie als politische Willensbildung. Artikel 21, der Aufgabe und Stellung der Parteien schildert und regelt, führt aus, daß die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.

[Seite 85]

Zum gesamten Prozeß der politischen Willensbildung gehört noch die öffentliche Diskussion, in der die Gemeinschaftsentscheidungen gefordert, kritisiert und präzisiert werden. Weiter müssen wir die Einflußnahme offener und organisierter Gruppen dazurechnen und ebenso die Fülle der Einflußversuche öffentlicher und nicht-öffentlicher Art, denen die obersten Organe ausgesetzt sind. [...]

An diesem Prozeß der politischen Willensbildung im weiteren Sinne ist der einzelne beteiligt, so hatten wir gesehen, wenn er sich eine eigene Meinung gebildet hat und es ihm gelingt, diese einer Mehrzahl von Personen vorzutragen. [...]

[...]

Die Bundesrepublik hat ungefähr 55 Millionen Einwohner, von denen etwa 35 Millionen potentielle Wähler sind. Niemand übertreibt, wenn

[Seite 86]

er davon ausgeht, daß 30 von diesen 35 Millionen im Grunde uninteressiert oder jedenfalls nicht bereit sind, diejenigen Mühen auf sich zu nehmen, die dem Einwirken auf die öffentliche Meinung vorausgehen müssen. Nach dieser Rechnung verbleiben 5 Millionen, die auf den verschiedenen Ebenen unseres Gemeinwesens unmittelbar oder vermittelt durch die verschiedenen Gruppen und Organisationen auf die politischen Entscheidungen Einfluß nehmen wollen. Die Konkurrenz dieser am Prozeß der Meinungs- und Willensbildung beteiligten Personen muß man in Kauf nehmen.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar genannt, doch bleibt die Wörtlichkeit der Übernahme ungekennzeichnet.

Sichter
(Klgn) Schumann