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Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem

von Monique Radtke

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[1.] Mra/Fragment 234 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-12 07:19:34 Klgn
Fragment, Gesichtet, Karakaşoğlu 2006, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 234, Zeilen: 2-10
Quelle: Karakaşoğlu 2006
Seite(n): 22, Zeilen: online
Zusammengenommen ergibt sich damit zunächst aus diesem Aspekt ein alarmierendes Bild einer in sich geschlossenen, nach eigenen rechtlichen Regeln agierenden, archaischen Parallelgesellschaft, die Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft ablehnt und bestrebt ist, besonders ihre weiblichen Mitglieder notfalls mit Gewalt daran zu hindern, Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft aufzunehmen. Vielleicht muss allerdings auch ein differenzierteres Bild betrachtet werden. 1093 Zahlen werden bislang nur kursiv [sic] überprüft und eine Interpretation wird bei diesem Thema kaum gewagt. Es muss nämlich berücksichtigt werden, dass es sich um ein von der sozialen Schicht beeinflusstes Phänomen handelt und die am meisten betroffene niedrige soziale Schicht bei türkischen Migranten überproportional vertreten ist.

1093 So auch Pohlreich, „Ehrenmorde“ im Wandel des Strafrechts, Berlin 2009, S. 41ff.

Zusammen genommen ergibt sich ein alarmierendes Bild einer in sich geschlossenen, nach eigenen rechtlichen Regeln agierenden archaischen Parallelgesellschaft, die Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft ablehnt, und bestrebt ist, besonders ihre weiblichen Mitglieder notfalls mit Gewalt daran zu hindern, Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft aufzunehmen.

Kaum jemand überprüft die Zahlen und ihre Interpretation. So ist bei der Berechnung, dass mehr Frauen aus türkischen denn aus deutschen Familien Opfer familiärer Gewalt werden, zu berücksichtigen, dass es sich um ein von der sozialen Schicht beeinflusstes Phänomen handelt und die am meisten betroffene niedrige soziale Schicht (gemessen am Bildungsstand und Familieneinkommen) bei türkischen Migranten und Migrantinnen überproportional vertreten ist.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Mit kursiv dürfte kursorisch gemeint gewesen sein.

Sichter
(Schumann), SleepyHollow02


[2.] Mra/Fragment 234 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-12 07:22:10 Klgn
Fragment, Gesichtet, Herrmann 2008c, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 234, Zeilen: 17-26
Quelle: Herrmann 2008c
Seite(n): online, Zeilen: 0
Problematisch erscheint häufig zudem die juristische Aufarbeitung von Gewalt an Frauen anderer Kulturkreise durch westliche Gerichte. Diese stehen vor dem Dilemma, bei ihrer Urteilsfindung den kulturellen Eigenarten von im Land wohnenden Minderheiten Rechnung zu tragen, und den in Deutschland geltenden Gesetzen zum Recht zu verhelfen. Öffentlich diskutiert wurde im März 2007 beispielsweise die Entscheidung einer Amtsrichterin in Frankfurt am Main, die einer muslimischen Frau eine vorzeitige Ehescheidung mit dem Hinweis verweigert hatte, dass dem Ehemann die beanstandete Züchtigung durch den Koran erlaubt sei. Der oberste Maßstab für die Urteilsfindung kann aber nur die Orientierung an den grundlegenden Freiheitsrechten unserer Rechtsordnung sein, sog. Grundsatz des ordre public, die der Staat zu achten, zu schützen und zu gewährleisten hat. Problematisch erscheint häufig die juristische Aufarbeitung von Gewalt an Frauen anderer Kulturkreise durch westliche Gerichte. Diese stehen vor dem Dilemma, bei ihrer Urteilsfindung den kulturellen Eigenheiten von im Land wohnenden Minderheiten Rechnung zu tragen, und den in Deutschland geltenden Gesetzen zum Recht zu verhelfen. Öffentlich diskutiert wurde im März 2007 beispielsweise die Entscheidung einer Amtsrichterin in Frankfurt am Main, die einer muslimischen Frau eine vorzeitige Ehescheidung mit dem Hinweis verweigert hatte, dass dem Ehemann die beanstandete Züchtigung durch den Koran erlaubt sei. Diese Entscheidung wurde auch von muslimischen Frauen kritisiert. Nach überwiegender Meinung ist der oberste Maßstab für die Urteilsfindung die Orientierung an den grundlegenden Freiheitsrechten, die der Staat zu achten, zu schützen und zu gewährleisten hat. Er muss den betroffenen Frauen vor Bedrückungen durch das eigene Milieuumfeld Schutz bieten.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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