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Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem

von Monique Radtke

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[1.] Mra/Fragment 248 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-06-02 16:44:48 Klgn
Fragment, Gesichtet, Klein 1989, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 248, Zeilen: 13-17
Quelle: Klein 1989
Seite(n): 1633, Zeilen: online
Die typische Abwehrfunktion der Grundrechte würde dann versagen. Das gefährdete Individuum würde durch ein Unterlassen, ein Nichthandeln des Staates gerade nichts gewinnen. Vielmehr kommt es ihm auf ein Tätigwerden der jeweils zuständigen Organe an; dabei kann je nach Sachlage der Gesetzgeber, die Exekutive oder die rechtsprechende Gewalt gefordert sein. Die typische Abwehrfunktion der Grundrechte versagt hier7: Das gefährdete Individuum würde durch ein Unterlassen, ein Nichthandeln des (deutschen) Staates gerade nichts gewinnen. Vielmehr kommt es ihm auf ein Tätigwerden der jeweils zuständigen Organe an; dabei kann je nach Sachlage der Gesetzgeber, die Exekutive oder die rechtsprechende Gewalt gefordert sein8.

7 Badura, StaatsR, 1986, S. 79.

8 Vgl. Robbers (o. Fußn. 6), S. 125. Die rechtsprechende Gewalt ist hinsichtlich der Auslegung einfacher Gesetze (vgl. BVerfGE 53, 30 (61 f.) = NJW 1980, 759) und des richterlichen Prüfungsrechts gefordert.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Klgn, Zeitstempel: 20160602164548