Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem
von Monique Radtke
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[1.] Mra/Fragment 248 13 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2016-06-02 16:44:48 Klgn | Fragment, Gesichtet, Klein 1989, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 248, Zeilen: 13-17 |
Quelle: Klein 1989 Seite(n): 1633, Zeilen: online |
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Die typische Abwehrfunktion der Grundrechte würde dann versagen. Das gefährdete Individuum würde durch ein Unterlassen, ein Nichthandeln des Staates gerade nichts gewinnen. Vielmehr kommt es ihm auf ein Tätigwerden der jeweils zuständigen Organe an; dabei kann je nach Sachlage der Gesetzgeber, die Exekutive oder die rechtsprechende Gewalt gefordert sein. | Die typische Abwehrfunktion der Grundrechte versagt hier7: Das gefährdete Individuum würde durch ein Unterlassen, ein Nichthandeln des (deutschen) Staates gerade nichts gewinnen. Vielmehr kommt es ihm auf ein Tätigwerden der jeweils zuständigen Organe an; dabei kann je nach Sachlage der Gesetzgeber, die Exekutive oder die rechtsprechende Gewalt gefordert sein8.
7 Badura, StaatsR, 1986, S. 79. 8 Vgl. Robbers (o. Fußn. 6), S. 125. Die rechtsprechende Gewalt ist hinsichtlich der Auslegung einfacher Gesetze (vgl. BVerfGE 53, 30 (61 f.) = NJW 1980, 759) und des richterlichen Prüfungsrechts gefordert. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Klgn, Zeitstempel: 20160602164548
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