Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem
von Monique Radtke
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[1.] Mra/Fragment 321 19 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2016-06-03 19:49:12 Klgn | Fragment, Gesichtet, Heimann 2001, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 321, Zeilen: 19-28 |
Quelle: Heimann 2001 Seite(n): 97 f., Zeilen: 97: 30 ff.; 98: 1 ff. |
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Die staatliche Schulaufsicht darf die inhaltliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts auf die Vereinbarkeit mit sonstigen im Grundgesetz geschützten Gütern überprüfen, da das Aufsichtsrecht, das dem Staat auch gegenüber dem schulischen Religionsunterricht zukommt, dies grundsätzlich rechtfertigt. In der Prüfung müssen die Religionsfreiheit und das opponierende Verfassungsgut gegeneinander abgewogen werden. Hierbei werden die Inhalte einer Glaubenslehre in der Regel sonstige Verfassungsgüter überwiegen. Entwickelt die Glaubenslehre dagegen Vorstellungen über das Zusammenleben im Staat, die den Prinzipien des Grundgesetzes widersprechen, wird die Religionsfreiheit zurücktreten müssen und schulischer Religionsunterricht nicht gestattet werden können. Daneben existieren keine weiteren materiellen Anforderungen. | Die staatliche Schulaufsicht darf die inhaltliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts auf die Vereinbarkeit mit sonstigen im Grundgesetz geschützten Gütern überprüfen, da das Aufsichtsrecht, das dem Staat auch gegenüber dem schulischen Religionsunterricht zukommt, dies grundsätzlich rechtfertigt. In der Prüfung müssen die Religionsfreiheit und das opponierende Verfassungsgut gegeneinander abgewogen werden. Hierbei wird die „Binnenkonzeption“ einer Glaubenslehre in der Regel sonstige Verfassungsgüter überwiegen. Entwickelt die „Außenkonzeption“ der Glaubenslehre dagegen Vorstellungen über das Zu-
[Seite 98] sammenleben im Staat, die den Prinzipien des Grundgesetzes widersprechen, wird die Religionsfreiheit zurücktreten müssen und schulischer Religionsunterricht nicht gestattet werden können. Daneben existieren keine weiteren materiellen Anforderungen. |
Der ungekennzeichnet übernommene Abschnitt findet sich in der Quelle im Abschnitt "Ergebnis". |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Klgn, Zeitstempel: 20160531174843
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