VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Multikulturalismus und Integration als Grundrechtsproblem

von Monique Radtke

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Mra/Fragment 321 19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-06-03 19:49:12 Klgn
Fragment, Gesichtet, Heimann 2001, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 321, Zeilen: 19-28
Quelle: Heimann 2001
Seite(n): 97 f., Zeilen: 97: 30 ff.; 98: 1 ff.
Die staatliche Schulaufsicht darf die inhaltliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts auf die Vereinbarkeit mit sonstigen im Grundgesetz geschützten Gütern überprüfen, da das Aufsichtsrecht, das dem Staat auch gegenüber dem schulischen Religionsunterricht zukommt, dies grundsätzlich rechtfertigt. In der Prüfung müssen die Religionsfreiheit und das opponierende Verfassungsgut gegeneinander abgewogen werden. Hierbei werden die Inhalte einer Glaubenslehre in der Regel sonstige Verfassungsgüter überwiegen. Entwickelt die Glaubenslehre dagegen Vorstellungen über das Zusammenleben im Staat, die den Prinzipien des Grundgesetzes widersprechen, wird die Religionsfreiheit zurücktreten müssen und schulischer Religionsunterricht nicht gestattet werden können. Daneben existieren keine weiteren materiellen Anforderungen. Die staatliche Schulaufsicht darf die inhaltliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts auf die Vereinbarkeit mit sonstigen im Grundgesetz geschützten Gütern überprüfen, da das Aufsichtsrecht, das dem Staat auch gegenüber dem schulischen Religionsunterricht zukommt, dies grundsätzlich rechtfertigt. In der Prüfung müssen die Religionsfreiheit und das opponierende Verfassungsgut gegeneinander abgewogen werden. Hierbei wird die „Binnenkonzeption“ einer Glaubenslehre in der Regel sonstige Verfassungsgüter überwiegen. Entwickelt die „Außenkonzeption“ der Glaubenslehre dagegen Vorstellungen über das Zu-

[Seite 98]

sammenleben im Staat, die den Prinzipien des Grundgesetzes widersprechen, wird die Religionsfreiheit zurücktreten müssen und schulischer Religionsunterricht nicht gestattet werden können. Daneben existieren keine weiteren materiellen Anforderungen.

Anmerkungen

Der ungekennzeichnet übernommene Abschnitt findet sich in der Quelle im Abschnitt "Ergebnis".

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Klgn, Zeitstempel: 20160531174843