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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 40, Zeilen: 30-38
Quelle: Jochum 2001
Seite(n): 112, Zeilen: 1 ff.
Die nachfolgenden Überlegungen werden zeigen, dass es nicht genügt, von den Islamgläubigern [sic] pauschal einfach nur die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu fordern131 oder sich aber auf einen christlich-abendländischen Kulturvorbehalt zurückzuziehen. 132 Demgegenüber überzeugt allerdings auch die Forderung nach einem wörtlichen Verständnis der Formel von der weltanschaulichen Neutralität des Staates und nach einer restriktiveren Auslegung des Grundrechts der Religionsfreiheit nicht restlos. Die Frage erscheint also berechtigt, ob diese Auffassung einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung fruchtbaren Boden bieten kann oder als hilfloser Versuch der Abschottung und Verteidigung des eigenen traditionell geprägten Horizonts abgelehnt werden muss.

131 Heckel, JZ 1999, 741.

132 So wohl Hillgruber, JZ 1999, 538. Ablehnend dagegen Häußler, ZAR 2000, 159.

Die nachfolgenden Überlegungen werden zeigen, daß es nicht genügt, von den Islamgläubigen pauschal die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu fordern47 oder sich auf einen christlich-abendländischen „Kulturvorbehalt“ zurückzuziehen48. Aber auch die Forderung nach einem wörtlicheren Verständnis der Formel von der weltanschaulichen Neutralität des Staates und nach einer restriktiveren Auslegung des Grundrechts der Religionsfreiheit49 überzeugt nicht restlos50. Die Frage scheint berechtigt, ob diese Auffassung einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung fruchtbaren Boden bieten kann oder als hilfloser Versuch der Abschottung und Verteidigung des eigenen traditionell geprägten Horizonts abgelehnt werden muß.

47 Martin Heckel, Religionsunterricht für Muslime, JZ 1999, 741 ff.

48 So wohl Christian Hillgruber, Der deutsche Kulturstaat und der muslimische Kulturimport, JZ 1999, 538 (547); ablehnend dagegen Ulf Häußler, Islamische Inhalte im deutschen Schulwesen - Verfassungsrechtlicher Anspruch und schulische Wirklichkeit, ZAR 2000, 160.

49 Norbert Janz/Sonja Rademacher, Islam und Religionsfreiheit, NVwZ 1999, 706 (712 f.), die von einer gewissen Durchdringung und Verhaftung des Staatswesens durch bzw. in christlich-abendländischen Traditionen ausgehen, welche stets als gewollt akzeptiert worden sei, und mit Blick auf den Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse für eine restriktive Auslegung des Grundrechts der Religionsfreiheit plädieren.

50 Kritisch auch Ulf Häußler, „Schulkreuze“ im säkularen Staat, ZevKR 43 (1998), 461 (492).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Aus den Islamgläubigen werden beim Übertragen Islamgläubiger.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn