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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 102-111
Quelle: Link 1995
Seite(n): 3355, Zeilen: online
[...]

210 Ein Blick in die abendländische Geistesgeschichte und ihre Kulturtradition zeigt aber, dass seit jeher das Kreuz einen nicht allein auf seine spezifisch theologische Aussage zu reduzierende Symbolfunktion hat: als Zeichen einer sich christlich legitimierenden Herrschaft (Konstantin) als Zeichen einer von christlichen Werten geprägten politischen Gemeinschaft (Staatssymbolik), als Zeichen der Nächstenliebe (Rotes Kreuz), als Zeichen der auch zwischenmenschlichen Versöhnung, als Friedens- und Segenszeichen. Alles dies hebt den theologischen Symbolgehalt nicht auf, sondern übersetzt ihn gleichsam in konkrete Aspekte des menschlichen Lebens. Der religiös neutrale Staat bleibt offen dafür, dass der Einzelne den tieferen Gehalt im Sinne des Glaubens erkennt, sich mit ihm auseinandersetzt oder dazu angehalten wird. Gerade darin liegt auch die vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Entwicklung zu einer autonom-sittlichen Persönlichkeit, zu der die Schule verpflichtet ist; Link, NJW 1995, 3353.

Ein Blick in die abendländische Geistesgeschichte und ihre Kulturtraditionen zeigt aber, daß seit jeher das Kreuz einen nicht allein auf seine spezifisch theologische Aussage zu reduzierende Symbolfunktion hat31: als Zeichen einer sich christlich legitimierenden Herrschaft (Konstantin), als Zeichen einer von christlichen Werten geprägten politischen Gemeinschaft (Staatssymbolik), als Zeichen der Nächstenliebe (Rotes Kreuz), als Zeichen der auch zwischenmenschlichen Versöhnung, als Friedens- und Segenszeichen32. [...] Alles dies hebt den theologischen Symbolgehalt nicht auf, denaturiert ihn nicht zur Folklore, sondern übersetzt ihn gleichsam in konkrete Aspekte des menschlichen Lebens. [...] Hier wie beim Kreuz in der Schule bleibt auch der religiös neutrale Staat offen dafür, daß der einzelne in beidem den tieferen Gehalt im Sinne des Glaubens erkennt, sich mit ihm auseinandersetzt oder in seiner Stellungnahme durch die Eltern - positiv oder negativ - dazu angehalten wird. Gerade darin liegt die auch vom BVerfG hervorgehobene Entwicklung zur autonomen sittlichen Persönlichkeit, der die Schule verpflichtet ist34.

31 Dazu eingehend Maier, Kreuze sichtbar machen, FAZ v. 20. 9. 1995, S. 39.

32 Dazu Murray/Köpf/zur Mühlen/Thümmel/Bayer, in: Theol. Realenzyklopädie (TRE) XIX, 1990, S. 726 ff. (727, 740 f., 744, 751, 765, 767, 770, 773, 775).

34 BVerfGE 34, 165 = NJW 1973, 133.

Anmerkungen

Es fehlen "nur" die Anführungszeichen.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann