VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 237, Zeilen: 1-7, 9-10, 19-23
Quelle: Göbel-Zimmermann Born 2007
Seite(n): 54, Zeilen: online
[Dies im Einzelfall festzustellen, ist schwierig und es muss danach abgegrenzt werden, ob erstens] die objektive Möglichkeit einer Weigerung besteht und ob zweitens das Fehlen einer solchen Möglichkeit subjektiv als Zwang erlebt wird. Dies wird letztlich davon abhängen, wie sehr die Betroffenen mit traditionellen Vorstellungen über das Zustandekommen von Ehen verflochten sind bzw. ob nach dem Erfahrungshorizont des Opfers überhaupt eine Vorstellung über das Vorhandensein alternativer Eheschließungs- bzw. Lebensmodelle besteht. Je schwächer die Ausprägung dieser Vorstellung, desto eher dürfte die Zwangsverheiratung als „normal“ empfunden werden.1107 [...] Dies ist ein Ausdruck eines traditionell-patriarchalischen Familienverständnisses, das den Söhnen und Töchtern kein Recht auf Selbstbestimmung zugesteht. [...]

In der Praxis unterscheidet man vier Erscheinungsformen:1110

Als Importehegatten bezeichnet man die Eheschließung hier lebender Migranten mit jungen, teils minderjährigen Frauen aus dem Herkunftsstaat, die dann im Wege des Ehegattennachzuges nach Deutschland einreisen.


1107 Göbel-Zimmermann/Born, ZAR 2007, 54.

1110 Vgl. Göbel-Zimmermann/Born, ZAR 2007, 54; vgl. allgemein: Wolbert, Migrationsbewältigung: Orientierungen und Strategien; biographisch-interpretative Fallstudien über die „Heiratsmigration“ dreier Türkinnen, Köln 1984

Es muss daher im Einzelfall danach abgegrenzt werden, ob erstens die objektive Möglichkeit einer Weigerung besteht und ob zweitens das Fehlen einer solchen Möglichkeit subjektiv als Zwang erlebt wird.11 Letzteres wird praktisch davon abhängig sein, wie stark die Betroffenen mit traditionellen Vorstellungen über das Zustandekommen von Ehen verflochten sind bzw. ob nach dem Erfahrungshorizont des Opfers überhaupt eine Vorstellung über das Vorhandensein alternativer Eheschließungs- bzw. Lebensmodelle besteht. Je schwächer diese Vorstellung ausgeprägt ist, desto eher dürfte die Zwangsverheiratung subjektiv als „normal“ empfunden werden.

Zwangsverheiratungen sind Ausdruck eines traditionell-patriarchalischen Familienverständnisses, das vor allem Mädchen und Frauen – teilweise aber auch den Söhnen12 – kein Recht auf Selbstbestimmung zugesteht.13 [...]

In der Praxis unterscheidet man vier Erscheinungsformen. Zu nennen ist einmal die Verheiratung in Deutschland lebender Personen mit Migrationshintergrund. Das Schlagwort der „Importehegatten“ bezeichnet die Eheschließung hier lebender Migranten mit jungen, teils minderjährigen Frauen aus dem Herkunftsstaat, die dann im Wege des Ehegattennachzuges nach Deutschland einreisen.


11 Vgl. agisra Köln, Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, (Teil 1, Nr. 6, S. 1) Stellungnahme bei der schriftlichen Anhörung des Innen- und Sozialpolitischen Ausschusses des Hessischen Landtages zu den Anträgen betreffend Zwangsverheiratung - Drs. 16/5293, 16/5330, 16/5395, 16/5443, 16/5422 -, http://www.hessischer-landtag.de/index.cfm?rubrik=2&unterrubrik=18

12 Soweit im Folgenden von Frauen und Mädchen die Rede ist, trägt dies lediglich der Tatsache Rechnung, dass sie den weit überwiegenden Teil der Betroffenen stellen.

13 Schubert/Moebius, ZRP 2006, 33, 34.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in Fn. 1107 und 1108 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme bleibt jedoch ungekennzeichnet.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann