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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 257, Zeilen: 19-22
Quelle: Di Fabio Mellinghoff 2003
Seite(n): 1170, Zeilen: 35-39
Auf der anderen Seite, wer Beamter wird, stellt sich in freier Willensentschließung auf die Seite des Staates. Der Beamte kann sich deshalb nicht in gleicher Weise auf die freiheitssichernde Wirkung der Grundrechte berufen wie jemand, der nicht in die Staatsorganisation eingegliedert ist.1183

1183 Di Fabio/Mellinghoff, JZ 2003, 1170; vgl. allgemein zu dieser Thematik: Zwirner, Politische Treuepflicht

1. Wer Beamter wird, stellt sich in freier Willensentschließung auf die Seite des Staates. Der Beamte kann sich deshalb nicht in gleicher Weise auf die freiheitssichernde Wirkung der Grundrechte berufen wie jemand, der nicht in die Staatsorganisation eingegliedert ist.
Anmerkungen

Die Quelle wird in Fn. 1183 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme bleibt ungekennzeichnet.

Sichter
(Schumann), SleepyHollow02