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Untersuchte Arbeit: Seite: 258, Zeilen: 19-21 |
Quelle: Goerlich 1999 Seite(n): 2931, Zeilen: online |
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Deshalb kann es der Lehrperson nicht verwehrt sein, ihr persönliches und soziales religiöses Leben zu führen. Daher muss es in diesen Lebensbereichen gestattet sein, Bekleidungsregeln des eigenen Glaubens zu folgen. | Deshalb kann es der Lehrperson nicht verwehrt sein, ihr persönliches und soziales religiöses Leben zu führen. Daher muß es in diesen Lebensbereichen gestattet sein, Bekleidungsregeln des eigenen Glaubens zu folgen. |
Kleinteilig, aber wortlautidentisch ohne jeden Hinweis. |
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