VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 311, Zeilen: 27 ff.
Quelle: Evers 1979
Seite(n): 107 f., Zeilen: 107: 34 ff.; 108: 1 ff.
In Betracht käme eine verbreitete Begründung: Eine Analyse des Grundgesetzes zeigt, dass die Inhalte der von ihm geschaffenen Ordnung geprägt sind durch grundlegende, der positiven Rechtsordnung innewohnende Werte. Dabei sind auch Traditionen der liberal-repräsentativen parlamentarischen Demokratie, des liberalen Rechtsstaates und des Bundesstaates aufgenommen und neue Prinzipien hinzugefügt, wie das des Sozialstaates. Im Zentrum dieser (Vernunfts-) Ordnung ist die innerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltende menschliche Persönlichkeit und ihre Würde.1448

Das Bundesverfassungsgericht misst in ständiger Rechtsprechung dem Grundgesetz, den Grundrechten insbesondere, den Charakter einer „Werteordnung“ oder eines „Wertsystems“ bei. Die Beurteilung des Grundgesetzes als eine Werteordnung ist zunächst nichts anderes als ein Argumentationsbehelf für die dem Bundesverfassungsgericht obliegende Interpretation des Grundgesetzes, mit dem es sich von den Methoden eines wertungsfreien Gesetzespositivismus absetzt und die Notwendigkeit einer wertbewussten und wertbezogenen Interpretation des Grundgesetzes begründet.


1448 BVerfGE 7, 198.

Das BVerfG legt in ständiger Rechtsprechung dem GG, den Grundrechten insbesondere, den Charakter einer „Wertordnung“ oder eines „Wertsystems“ bei19. Die Beurteilung des GG als einer Wertordnung ist zunächst nichts als ein Argumentationsbehelf für die dem BVerfG obliegende Interpretation des GG, mit dem es sich von den Methoden

[Seite 108:]

eines wertungsfreien Gesetzespositivismus absetzt und die Notwendigkeit einer wertbewußten und wertbezogenen Interpretation des GG begründet. [...]

Differenzierte, auf diesen Versuch äußerster Vereinfachung verzichtende Analyse des GG zeigt, daß die Inhalte der von ihm geschaffenen Ordnung geprägt sind durch grundlegende, der positiven Rechtsordnung vorausliegende Werte, die sich in wesentlichen Teilen mit Inhalten der Sozialmoral decken oder begegnen. Dabei sind Traditionen der liberal-repräsentativen parlamentarischen Demokratie, des liberalen Rechtsstaates und des Bundesstaates aufgenommen und neue Prinzipien hinzugefügt, insbesondere des Sozialstaates21. Mittelpunkt dieser Ordnung ist die innerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltende menschliche Persönlichkeit und ihre Würde22.


19 BVerfGE 6, 32 (41); 7, 198 (205); 10, 59 (81); zuletzt 35, 79 (114); 39, 1 (41).

21 Hesse, 4.

22 BVerfGE 7, 198 (205).

Anmerkungen

Die Quelle ist oben auf der Seite genannt.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann