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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Frangge, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 089, Zeilen: 01-15; 19-21; 101-103
Quelle: Schönhoven 2004
Seite(n): 170; 27; 28; 171, Zeilen: 05-21, 101-103; 38-40; 01-02; 02-05
[In einer] Koalition zweier nahezu gleich starker Partner ließ sich der rechtliche Rahmen der Richtlinienkompetenz nur für den Bereich nutzen, in dem es um den Informationsanspruch des Kanzlers durch die einzelnen Ressorts und um seine Vermittlungs- und Koordinationsfunktion im Kabinett ging. Die in der Richtlinienkompetenz enthaltenen Sanktionsmittel gegen Kabinettsmitglieder waren nicht einsetzbar. Für die Absetzung von Ministern wurde die Zustimmung der betroffenen Partei benötigt, die bei neuen Ernennungen nach Ministerrücktritten auch den Kandidatenvorschlag machen durfte.[FN 371] Das im Grundgesetz verankerte Instrument, die Abgeordneten der Koalition mit der Vertrauensfrage zur Räson zu rufen, war unter diesen Mehrheitsverhältnissen ebenfalls ein wirkungsloses Mittel für den Kanzler. Kiesinger musste daher eine Regierungstechnik anwenden, in der das Ressortprinzip und das Kollegialprinzip dem Kanzlerprinzip nicht prinzipiell nachgeordnet sein konnten, sondern mit diesem auszubalancieren waren. Die Große Koalition löste damit die Kanzlerdemokratie in der Bundesrepublik ab, und an ihrer Stelle wurde der Typus der kooperativen Verhandlungsdemokratie eingeführt, ein “Government by discussion“. [...] Kiesinger wusste, dass er nur als Kanzler des Konsens` erfolgreich agieren konnte, auch wenn diese Haltung ihn oftmals dazu zwang, zwischen seiner persönlichen Überzeugung und koalitionspolitischem Pragmatismus hin und her zu lavieren.

[FN 371] Die SPD nominierte zum Beispiel im Oktober 1968 Erhard Eppler als Nachfolger von Hans-Jürgen Wischnewski, obwohl die Union starken Widerstand gegen die Ernennung Epplers zum Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit geleistet hatte.

[Seite 170, Z. 5-21]

In einer Koalition zweier fast gleich starker Partner ließ sich der rechtliche Rahmen dieser Kompetenz nur für den Bereich ausschöpfen, in dem es um den Informationsanspruch des Bundeskanzlers durch die einzelnen Ressorts ging und um seine Vermittlungs- und Koordinationsfunktion im Kabinett. Die in der Richtlinienkompetenz auch enthaltenen Sanktionsmittel gegen Kabinettsmitglieder und gegen die Koalitionsfraktionen waren nicht anwendbar. Die Entlassung von Ministern setzte die Zustimmung der jeweils betroffenen Partei voraus, die bei neuen Ernennungen nach Ministerrücktritten auch den Personalvorschlag machte[FN 2]; das dem Kanzler im Grundgesetz verbürgte Recht, die Abgeordneten der Koalition mit der Vertrauensfrage zu disziplinieren, war unter den gegebenen Mehrheitsverhältnissen eine wirkungslose Waffe oder kam einer Kapitulationserklärung des Kanzlers gleich. Im subtilen politischen Beziehungsgeflecht der beiden Koalitionspartner musste Kiesinger eine Regierungstechnik anwenden, in der das Ressortprinzip und das Kollegialprinzip dem Kanzlerprinzip nicht prinzipiell nachgeordnet sein konnten, sondern mit diesem von Fall zu Fall auszutarieren waren.

[Seite 170, Z. 101-103]

[FN 2] Beispielsweise nominierte die SPD 1968 Erhard Eppler als Nachfolger von Hans-Jürgen Wischnewski, obwohl man in der CDU/CSU Bedenken gegen die Ernennung Epplers zum Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hatte.

[Seite 27, Z. 38-40 u. Seite 28, Z. 1-2]

Festhalten lässt sich allerdings, dass die Große Koalition die Kanzlerdemokratie in der Bundesrepublik ablöste und an ihrer Stelle den Typus der kooperativen Verhand- [Seite 28] lungsdemokratie institutionalisierte; sie wurde von einem „Government by discussion“ gelenkt [...].

[Seite 171, Z. 2-5]

Kiesinger wusste sehr genau, dass er nur als Kanzler des Konsenses Erfolg haben konnte, auch wenn diese Grundeinstellung ihn manchmal zu einer Gratwanderung zwischen persönlicher Überzeugung und koalitionspolitischer Notwendigkeit zwang.

Anmerkungen

Keine Nennung der tatsächlichen Quelle. Die Fußnote wird mit übernommen. Fortsetzung der Übernahme von Fragment 088 19.

Sichter
Frangge