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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Frangge, Bummelchen, Hindemith, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 188, Zeilen: 01-09, 101-104
Quelle: Taschler 2001
Seite(n): 248, Zeilen: 08-18, 102-103
[In der Bonner Antwortnote] wurde nach einer Aufzählung der bisherigen Gewaltverzichtserklärungen der Bundesrepublik gegenüber ihren Verbündeten die deutsche Bereitschaft zu Gewaltverzichtsverhandlungen mit der Sowjetunion und allen osteuropäischen Staaten hervorgehoben. Der sowjetische Anspruch auf die fortdauernde Gültigkeit der Feindstaatenklausel der UN-Charta wurde zurückgewiesen. Es wurde betont, dass der Gewaltverzicht nicht mit erschwerenden Voraussetzungen belastet werden solle.[FN 827] Doch diese Bonner Note stieß mit ihren Vorschlägen in Moskau auf Ablehnung, obwohl Bonn in seiner Note auch signalisiert hatte, dass es bereit sei, mit dem anderen Teil Deutschlands über einen verbindlichen Gewaltverzicht zu sprechen.[FN 828]

[FN 827]: Abdruck der Bonner Antwortnote: Dokumente zur Deutschlandpolitik, V. Reihe, Band 2/1968, Erster Halbband, S. 570-575.

[FN 828]: Abdruck der Bonner Antwortnote: Dokumente zur Deutschlandpolitik, V. Reihe, Band 2/1968, Erster Halbband, S. 570-575, hier S. 575.

Die materiellen Ziele bundesdeutscher Außenpolitik wurden in der Antwortnote bekräftigt. Nach einer Aufzählung der bisherigen Gewaltverzichtserklärungen der Bundesrepublik gegenüber ihren Verbündeten sowie im Grundgesetz wurde die Bereitschaft zu Verhandlungen mit der Sowjetunion und allen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes unterstrichen. Der sowjetische Anspruch auf die fortdauernde Gültigkeit der Feindstaatenklauseln der UN-Charta wurde zurückgewiesen. Es wurde betont, daß der Gewaltverzicht nicht mit erschwerenden Voraussetzungen belastet werden sollte. Abschließend wurde noch einmal die Bereitschaft bekräftigt, »mit dem anderen Teil Deutschlands über einen verbindlichen Gewaltverzicht zu sprechen«.[FN 37]

[FN 37] Vgl. Aide-mémoire der Bundesregierung an die Regierung der UdSSR über den Austausch von Gewaltverzichtserklärungen, 9.4.1968, DzD V/2.1, S. 570-575.

Anmerkungen

Übernahme mitsamt Literaturreferenz

Sichter
Bummelchen