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Die Entwicklung der österreichischen staatlichen Pensionsvorsorge mit besonderer Berücksichtigung der Reformen 2003/2004 und der Finanzierungsproblematik

von Otto Zeitlberger

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[1.] Oz/Fragment 060 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-07-25 23:26:27 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Mandl 2003, Oz, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 60, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Mandl 2003
Seite(n): 34, 35, 36, 37, 38, Zeilen: 34: 26 ff.; 35: 1 ff.; 36: 1 ff.; 37: letzte Zeilen; 38: 1 ff.
- Festlegung von Leitlinien für die Union mit einem jeweils genauen Zeitplan für die Verwirklichung der von ihnen gesetzten kurz-, mittel- und langfristigen Ziele.

- Festlegung quantitativer und qualitativer Indikatoren und Benchmarks im Vergleich zu den Besten der Welt, die auf die, in den einzelnen Mitgliedstaaten und Bereichen, bestehenden Bedürfnisse zugeschnitten sind, als Mittel für den Vergleich der bewährten Praktiken.

- Umsetzung dieser europäischen Leitlinien in die nationale und regionale Politik durch Vorgabe konkreter Ziele und den Erlass entsprechender Maßnahmen unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Unterschiede.

- Regelmäßige Überwachung, Bewertung und gegenseitige Prüfung im Rahmen eines Prozesses, bei dem alle Seiten voneinander lernen.87

Im Juni 2001 beim Europäischen Rat von Göteborg wurden drei große Ziele für die Rentenstrategie festgelegt:

- Sicherstellung sicherer und angemessener Renten

- Gewährleistung der finanziellen Zukunftsfähigkeit der Rentensysteme

- Anpassungsfähigkeit von Rentensystemen, um auf sich verändernde Bedürfnisse der Gesellschaft und des Einzelnen reagieren zu können

Die in Göteborg vom Europäischen Rat formulierten Ziele wurden im Bericht des EPC und SPC in elf Subziele hinunter gebrochen. Man vereinbarte folgende gemeinsame Ziele:

I. Angemessenheit der Renten

1. Bekämpfung des Armutsrisikos und Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards

2. Umfassende Systeme und Sicherung des Lebensstandards

3. Förderung der Solidarität zwischen den Generationen


87 Schlussfolgerung des Europäischen Rates von Lissabon, Nr 37, März 2000.

[Seite 34]
  • Festlegung von Leitlinien für die Union mit einem jeweils genauen Zeitplan für die Verwirklichung der von ihnen gesetzten kurz-, mittel- und langfristigen Ziele.
  • Festlegung quantitativer und qualitativer Indikatoren und Benchmarks im Vergleich zu den Besten der Welt, die auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten und Bereichen bestehenden Bedürfnisse zugeschnitten sind, als Mittel für den Vergleich der bewährten Praktiken.

[Seite 35]

  • Umsetzung dieser europäischen Leitlinien in die nationale und regionale Politik durch Vorgabe konkreter Ziele und den Erlass entsprechender Maßnahmen unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Unterschiede.
  • Regelmäßige Überwachung, Bewertung und gegenseitige Prüfung im Rahmen eines Prozesses, bei dem alle Seiten voneinander lernen.91

[Seite 36]

Im Juni 2001 beim ER von Göteborg wurden drei große Ziele für die Rentenstrategie festgelegt:

  • Sicherstellung sicherer und angemessener Renten
  • Gewährleistung der finanziellen Zukunftsfähigkeit der Rentensysteme
  • Anpassungsfähigkeit von Rentensystemen, um auf sich verändernde Bedürfnisse der Gesellschaft und des Einzelnen reagieren zu können

[Seite 37]

Die in Göteborg vom ER formulierten Ziele wurden im Bericht des EPC und SPC in elf Subzielen hinuntergebrochen. Als gemeinsame Ziele wurden folgende vereinbart:

[Seite 38]

I.Angemessenheit der Renten

1) Bekämpfung des Armutsrisikos und Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards

2) Umfassende Systeme und Sicherung des Lebensstandards

3) Förderung der Solidarität zwischen den Generationen


91 Vgl. Schlussfolgerungen vom ER von Lissabon, Nr. 37

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02



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