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Die Entwicklung der österreichischen staatlichen Pensionsvorsorge mit besonderer Berücksichtigung der Reformen 2003/2004 und der Finanzierungsproblematik

von Otto Zeitlberger

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[1.] Oz/Fragment 121 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-08-01 21:40:14 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Oz, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Steiger 2003

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 121, Zeilen: 7-18
Quelle: Steiger 2003
Seite(n): 4 (digi. Version), Zeilen: 18 ff.
6.2.2.1 „Hackler-Regelung I“ – Recht vor 2003 (§ 588 Abs 7 ASVG, § 286 Abs 5 GSVG, § 276 Abs 5 BSVG)

Nach der alten Rechtslage waren unter einem „Hackler“ /einer „Hacklerin“ jene Personen zu verstehen, die folgende Voraussetzungen mitbrachten:

- Frauen, die 480 Beitragsmonate gesammelt hatten, vor dem 1. Oktober 1950 geboren waren und das 55. Lebensjahr vollendet hatten

- Männer, die 540 Beitragsmonate gesammelt hatten, vor dem 1. Oktober 1945 geboren waren und das 60. Lebensjahr vollendet hatten

Diese Personengruppen konnten mit dem 55. (Frauen) bzw 60. (Männer) Lebensjahr in die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen. Als Beitragmonate galten bei der Hacklerregelung nicht nur bis zu 60 Ersatzmonate der Kindererziehung/Karenz und Zeiten des Wochengeldbezuges, sondern auch bis zu 12 [Monate des Präsenzdienstes.]

7. „Hacklerregelung I“ – derzeitiges Recht (§ 588 Abs 7 ASVG, § 286 Abs 5 GSVG, § 276 Abs 5 BSVG)

Nach der derzeitigen Rechtslage sind unter einem „Hackler“ / einer „Hacklerin“ jene Personen zu verstehen, die folgende Voraussetzungen mitbringen:

– Frauen, die 480 Beitragsmonate gesammelt haben, vor dem 1. Oktober 1950 geboren sind und das 55. Lebensjahr vollendet haben,

– Männer, die 540 Beitragsmonate gesammelt haben, vor dem 1. Oktober 1945 geboren sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Diese Personengruppen können mit dem 55. (Frauen) bzw 60. (Männer) Lebensjahr in vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen. Als Beitragsmonate gelten bei der Hacklerregelung nicht nur bis zu 60 Ersatzmonate der Kindererziehung/Karenz und Zeiten des Wochengeldbezuges, sondern auch bis zu 12 Monate des Präsenzdienstes.

Anmerkungen

Ohne Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan)



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20140801214200