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Untersuchte Arbeit: Seite: 43, Zeilen: 34-37 |
Quelle: Winter 1998 Seite(n): 183, Zeilen: 3-8 |
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Wenn die Verantwortung und die Kompetenz für die Leistungserstellung und das bereitgestellte Budget jeweils in die hierarchische Ebene delegiert werden soll, in der die Leistungserbringung auch erfolgt, dann muß das Berichtswesen an dieser Stelle ansetzen, um die Zielerreichung zu [sichern.[144]]
[144] Winter S. 183. |
Wenn Verantwortung und Kompetenz für die Leistungserstellung und das bereitgestellte Budget jeweils in die hierarchische Ebene delegiert werden sollen, in der die Leistungserstellungsprozesse auch tatsächlich vollzogen werden, dann ist ein Berichtswesen als Bestandteil eines aufzubauendem
Controlling, sowohl für die Führungsebene der Exekutive wie auch für die Legislative unverzichtbar, um das Handeln der Verwaltung zu kontrollieren. |
Dies ist nur zum Teil paraphrasiert; die teilweise wörtliche Übernahme wurde jedoch nicht als Zitat kenntlich gemacht. |
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