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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Drhchc, Cassiopeia30, Plaqueiator, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 210, Zeilen: 6-18
Quelle: KGSt 1998
Seite(n): 17, Zeilen: 3-14
Basis für alle nachgeordneten Kontrakte ist nach der KGSt der produktorientierte Haushalt.[1065] In diesem Hauptkontrakt sollen die Leistungs- und Finanzziele produktorientiert und verbindlich vom Rat unter Beteiligung der Fachausschüsse, der Verwaltungsführung und der Fachbereiche beschlossen werden.[1066] Formal betrachtet wird der produktorientierte Haushalt deshalb nicht vereinbart, sondern durch die Vertretung der Gemeinde verabschiedet und als Bestandteil oder Anlage zur Haushaltssatzung beschlossen.[1067] Dieser Beschluß ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses zwischen Politik und Verwaltung über die Leistungs- und Finanzziele der kommunalen Haushaltsperiode. Im Verfahren der Aufstellung sowie in seiner Funktion ist der Haushaltsplan insofern als Vereinbarung zwischen Rat und Verwaltung zu werten.[1068] Um die Verbindlichkeit dieses Hauptkontraktes zu ermitteln, bedarf es einer Unterscheidung zwischen Haushaltsplan und Haushaltssatzung.

[1065] KGSt Bericht 4/1998, S. 17.

[1066] Zum Wesen des Hauptkontraktes bereits oben S. 47.

[1067] Zur Verbindung von Hauptkontrakten und Haushalt Wallerath, DÖV 1997, 57 (62).

[1068] KGSt Bericht 4/1998, S. 17; vgl. zur Haushaltsaufstellung auch KGSt Bericht 9/1997, S. 101.

Basis für alle nachgeordneten Kontrakte ist der produktorientierte Haushalt. Ihn nennen wir deshalb Hauptkontrakt.

Im produktorientierten Haushalt werden Leistungs- und Finanzziele produktorientiert[12] und verbindlich vom Rat-/Kreistag unter Beteiligung von Fachausschüssen, Verwaltungsführung und Fachbereichen beschlossen.

Formal betrachtet wird der produktorientierte Haushalt deshalb nicht vereinbart, sondern durch die Vertretung der Gemeinde bzw. des Kreises verabschiedet und als Anlage zur Haushaltssatzung beschlossen. Dieser Beschluß ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses zwischen Politik und Verwaltung über Leistungs- und Finanzziele der kommenden Haushaltsperiode. Im Verfahren der Aufstellung[13] sowie in seiner Funktion ist der Haushaltsplan insofern als Vereinbarung zwischen Rat- bzw. Kreistag und Verwaltung zu werten.

[12] Produktorientiert bedeutet, auf Produkten, Produktgruppen und -bereichen aufbauend, aber nicht notwendigerweise auf alle Produkte heruntergebrochen.

[13] vgl. KGSt-Bericht Nr. 9/1997: Steuerung kommunaler Haushalte: Budgetierung und Finanzcontrolling in der Praxis. S.101.

Anmerkungen

Gerade die eindeutigste Übernahme in diesem Abschnitt ist am unbelegtesten. Wörtliche Übernahmen sind nicht als solche gekennzeichet. Der Verweis auf KGSt-Bericht Nr. 9/1997 S.101 ist auch aus der Quelle übernommen. Die Fußnoten 1066 und 1067 lenken zusätzlich davon ab, dass die Abschnitte davor auch aus der Quelle stammen.

Sichter
Cassiopeia30 Hindemith