9 gesichtete Fragmente: "Verdächtig" oder "Keine Wertung"
[1.] Pes/Fragment 027 24 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:09 (Kybot) Erstellt: 29. September 2011, 06:04 Drhchc | Fragment, Gesichtet, KGSt 1993, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdächtig |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 24-28 |
Quelle: KGSt 1993 Seite(n): 17, Zeilen: 30-36 |
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Das Neue Steuerungsmodell zielt darauf ab, das Interesse und die Aufmerksamkeit der Fachbereiche auf ihr Leistungsergebnis zu richten.[35] Um die Verwaltungsleistungen (Produkte) effizient erbringen zu können, benötigen die
jeweiligen Fachbereiche ausreichend Handlungsspielräume. Zu diesem Zweck soll ihnen die Ressourcenverantwortung übertragen werden. [35] KGSt Bericht 5/1993 S. 17. |
Kontraktmanagement zielt darauf ab, das Interesse und die Aufmerksamkeit der Fachbereiche an erster Stelle auf ihr Leistungsergebnis zu richten. Technisch wird dies wie folgt bewirkt: Die vom Fachbereich zu erzeugenden Leistungen (Produkte) werden klar definiert. Um sie erstellen zu können, erhält der Fachbereich ein auf die Produkte bezogenes Budget, aus dem er alle zur Produkterstellung notwendigen Leistungen (auch Dritter) bezahlen muß. |
Es ist nicht klar, dass nach der FN weiter auf KGSt-Bericht 1993 Bezug genommen wird. |
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[2.] Pes/Fragment 043 34 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:10 (Kybot) Erstellt: 6. October 2011, 12:21 Drhchc | Fragment, Gesichtet, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdächtig, Winter 1998 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 43, Zeilen: 34-37 |
Quelle: Winter 1998 Seite(n): 183, Zeilen: 3-8 |
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Wenn die Verantwortung und die Kompetenz für die Leistungserstellung und das bereitgestellte Budget jeweils in die hierarchische Ebene delegiert werden soll, in der die Leistungserbringung auch erfolgt, dann muß das Berichtswesen an dieser Stelle ansetzen, um die Zielerreichung zu [sichern.[144]]
[144] Winter S. 183. |
Wenn Verantwortung und Kompetenz für die Leistungserstellung und das bereitgestellte Budget jeweils in die hierarchische Ebene delegiert werden sollen, in der die Leistungserstellungsprozesse auch tatsächlich vollzogen werden, dann ist ein Berichtswesen als Bestandteil eines aufzubauendem
Controlling, sowohl für die Führungsebene der Exekutive wie auch für die Legislative unverzichtbar, um das Handeln der Verwaltung zu kontrollieren. |
Dies ist nur zum Teil paraphrasiert; die teilweise wörtliche Übernahme wurde jedoch nicht als Zitat kenntlich gemacht. |
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[3.] Pes/Fragment 106 105 - Diskussion Bearbeitet: 25. June 2012, 20:50 (Hindemith) Erstellt: 7. October 2011, 13:14 Drhchc | Fragment, Gesichtet, Hoppe 1970, KeineWertung, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 106, Zeilen: 105-107 |
Quelle: Hoppe 1970 Seite(n): 166, Zeilen: 110-120 |
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519 Zur Diskussion um die relative Rechtsfähigkeit vgl. Bernatzik, AöR 5 (1890), 169 ff.; Gerber, AöR 13 (1927), 453; Bachof, AöR 83 (1958), 208 (269); Stern, AöR 84 (1959), 273 ff.; Anschütz/Thoma-Thoma S. 607 (611). | 3 Zu der Diskussion um das Problem der relativen Rechtsfähigkeit s. BERNATZIK, AöR 5 (1890), S. 169 ff.; Otto von GIERKE, Die Genossenschaftstheorie und die deutsche Rechtsprechung, S. 169 ff.; GERBER, AöR 13 (1927), S. 453; insbesondere THOMA, Handbuch des Deutschen Staatsrechts II, S. 607 ff. (611), der wohl ais erster die relative Natur der Rechtspersönlichkeit ausgesprochen hat; grundlegend: WOLFF, Organschaft und Juristische Person II, Theorie der Vertretung; ihm folgend: BACHOF, AöR 83 (1958), S. 257 ff. (260); STERN, AöR 84 (1959), S. 273 ff. (281 f.); RUPP, Grundfragen, S. 82 ff.; MENGER, System, S. 38 f.; OSSENBÜHL, Verwaltungsvorschriften und Grundgesetz, S. 165; vgl. auch Hans JECHT, Die öffentliche Anstalt, S. 78 f. Aus der zivil-rechtlichen Literatur: Fritz FABRICIUS, Relativität der Rechtsfähigkeit. |
Ähnlichkeiten der beiden Fußnoten sind vorhanden; die Fußnote 519 steht im Kontext weiterer Übernahmen aus Hoppe. Siehe auch Diskussionsseite |
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[4.] Pes/Fragment 043 02 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:10 (Kybot) Erstellt: 15. October 2011, 21:47 Deactivated | Fragment, Gesichtet, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdächtig, Winter 1998 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 43, Zeilen: 2-3 |
Quelle: Winter 1998 Seite(n): 181, Zeilen: 24-25 |
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Nach der KGSt bedingt der neue Führungsstil über Kontrakte auch eine neue
Verwaltungskultur.[139] [139] KGSt Bericht 17/1994 S. 34. |
Kontraktmanagement bedingt durch das Abschließen von Zielvereinbarungen eine neue
Verwaltungskultur.[501] [501] Vgl. KGSt [Hrsg.], Bericht 17/1994, S.34 |
Hier werden Paraphrase und FN von Winter übernommen; denn in KGSt Bericht 17/1994 heißt es auf S. 34: "Kontraktmanagement erfordert (und schafft) eine Verwaltungskultur, die stärker vom Verhandeln und Vereinbaren als von Anordnen und Eingreifen lebt." Da sehr kurz, und nicht eindeutig als Übernahme von Winter nachweisbar auf verdächtig gesetzt. |
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[5.] Pes/Fragment 047 07 - Diskussion Bearbeitet: 30. March 2015, 05:48 (Klgn) Erstellt: 15. October 2011, 22:04 Deactivated | Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Winter 1998 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 47, Zeilen: 7-9 |
Quelle: Winter 1998 Seite(n): 203, Zeilen: in Schaubild |
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Da die Zielvereinbarungen auf Plandaten beruhen, ist eine Risikoaufteilung vorzunehmen, sofern es zu einer starken Abweichung der Ist-Daten von den Plandaten kommt.[164]
[164] Winter S. 203. |
Da die Zielvereinbarungen auf Plandaten basieren, ist eine Risikoaufteilung vorzunehmen, sofern die Plandaten zu starken Abweichungen mit den Ist-Daten führen.
Tabelle 16: Weitere Elemente von Ziel Vereinbarungen[548] [548] Vgl. o.V., Neues Berliner Verwaltungsmanagement, 7/1995, S.99ff. |
Aus "basieren" wurde "beruhen", danach wurden Satzteile einfach ein wenig umgestellt. Dies hat den Charakter eines Zitats, das allerdings nicht gekennzeichnet ist. |
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[6.] Pes/Fragment 175 106 - Diskussion Bearbeitet: 25. June 2012, 20:21 (Hindemith) Erstellt: 17. October 2011, 17:45 Deactivated | Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Oebbecke 2000, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 175, Zeilen: 106-107 |
Quelle: Oebbecke 2000 Seite(n): 26, Zeilen: FN: Z. 7-9 |
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Eine weitere Grenze des Rückholrechts stellt nach Oebbecke die kommunalverfassungsrechtliche Pflicht zur Organtreue dar.[900]
[900] Oebbecke, Städte- und Gemeinderat 7/2000, 24 (26). Ebenso anscheinend Schneider, NWVB1. 1996, 89(94). |
Eine Verpflichtung des Rates, sich mit dem Zugriff auf die Position des Bürgermeisters zurückzuhalten, ergibt sich auch aus der Pflicht zur Organtreue. Diese prägt das Verhältnis zwischen den kommunalen Organen ähnlich wie die Bundestreue das Verhältnis zwischen Bund und Ländern[10].
[10] [...] Otmar Schneider, Der verfahrensfehlerhafte Ratsbeschluß - Zur Dogmatik der Fehlerfolgen, NWVBl. 1996, 89 (94). |
Möchte der Verfasser mit "anscheinend" ausdrücken, dass er den Verweis auf Schneider aus der Quelle übernommen hat, ohne dass ihm selbst Schneider vorlag? Zur Plagiatskategorie, siehe Diskussionsseite |
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[7.] Pes/Fragment 189 01 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:13 (Kybot) Erstellt: 17. October 2011, 18:09 Deactivated | Fragment, Gesichtet, Oebbecke 2000, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdächtig |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 189, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Oebbecke 2000 Seite(n): 25, Zeilen: Sp. 2, 8-11 |
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Die Reichweite der Organtreue geht dabei soweit, daß das Rückholrecht des Rates nur so verstanden werden kann, daß es eine Ausnahme zum Regelfall darstellt.[996]
[996] Rehn/Cronauge, GemO, § 41 IV. 1. |
Das Rückholrecht ist „als Ausnahmerecht konzipiert und muss die grundsätzlich gewollte Zuständigkeit des Bürgermeisters für diese Geschäfte respektieren“[6].
[6] [...] ähnlich Rehn/ Cronauge/ von Lennep (Anm. 5), § 41 Anm. IV 1. |
Paraphrase des Zitats und Übernahme der Fußnote. Dies ist die unmittelbare und lückenlose Fortsetzung der Paraphrase der Quelle Oebbecke2000 zu S. 188. Die wortnähere Übernahme der Quelle siehe S. 174. Dieser Abschnitt ist die zweite von drei Verwendungen dieser Aussage nach S. 174, der großflächigen Übernahme der S.25, und dem kompletten Zwilling dieses Abschnitts auf S. 228. Interessanterweise wird hier mit dem zweiten Beleg aus der Quelle referenziert, während auf S. 174 der erste von zwei Belegen der Quelle als Referenz kopiert wird. Singulär betrachtet zunächst höchstens verdächtig wegen desselben Belegs für dieselbe Aussage, handelt es sich im Kontext der mehrfachen Gesamtübernahme dieses Textes in unterschiedlicher Paraphrasierung jedoch klar um eine verschleierte Übernahme. |
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[8.] Pes/Fragment 228 02 - Diskussion Bearbeitet: 7. April 2012, 11:13 (Kybot) Erstellt: 17. October 2011, 19:33 Deactivated | Fragment, Gesichtet, Oebbecke 2000, Pes, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verdächtig |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 28, Zeilen: 2-4 |
Quelle: Oebbecke 2000 Seite(n): 25, Zeilen: Sp. 2, 8-11 |
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Die Reichweite der Organtreue geht dabei soweit, daß das Rückholrecht des
Rates nur so verstanden werden kann, daß es eine Ausnahme zum Regelfall darstellt.[1154] [1154] Vgl. Rehn/Cronauge, GemO, § 41 IV. 1. |
Das Rückholrecht ist „als Ausnahmerecht konzipiert und muss die grundsätzlich
gewollte Zuständigkeit des Bürgermeisters für diese Geschäfte respektieren“[6]. [6] [...] ähnlich Rehn/ Cronauge/ von Lennep (Anm. 5), § 41 Anm. IV 1. |
Dies ist die dritte Verwendung dieser Aussage nach S. 174, der großflächigen Übernahme der S.25 aus Oebbecke2000, und dem kompletten Zwilling dieses Abschnitts auf S. 189. Interessanterweise wird hier mit dem zweiten Beleg aus der Quelle referenziert, während auf S. 174 der erste Beleg von zweien der Quelle als Referenz kopiert wird. Singulär betrachtet zunächst höchstens verdächtig wegen desselben Belegs für dieselbe Aussage, handelt es sich im Kontext der Gesamtübernahme aus der Quelle jedoch klar um eine verschleierte Übernahme. |
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[9.] Pes/Fragment 041 01 - Diskussion Bearbeitet: 25. February 2013, 16:50 (Sotho Tal Ker) Erstellt: 25. October 2011, 18:14 Graf Isolan | Fragment, Gesichtet, KeineWertung, Pes, SMWFragment, Schutzlevel, Winter 1998 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 41, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Winter 1998 Seite(n): 177, Zeilen: 27-30 |
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Das Kontraktmanagement stellt ein neues Regelwerk dar, mit dem die Aufgaben der Verwaltung und des Rates auf eine andere und neue Weise wahrgenommen werden können.123
123 Winter S. 177. |
F.l. Der Grundgedanke
Das Kontraktmanagement stellt ein neues Regelwerk auf, mit dem die Aufgaben der zentral in einem Haushaltssystem agierenden Gewalten Exekutive und Legislative auf eine andere Art wahrgenommen werden können. |
Zitat oder Paraphrase? Der Leser darf raten ... :Paraphrase - nur fünf zusammenhängend übernommene Wörter, Original wird leicht bedeutungsverändernd zusammengefasst. Die Überschrift des Originals hat Pes bereits eine Seite früher (Seite 40, Zeile 6) als eigene Überschrift übernommen. :Könnte Plagiatsvorwurf begründen, wenn mehrere Überschriften so übernommen werden, oder zumindest eine längere und/oder originellere. Bleibt aufgrund der großen Ähnlichkeit interpretierbar, daher weiterhin "verdächtig". |
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