2 ungesichtete Fragmente: Plagiat
[1.] Pes/Fragment 160 01 - Diskussion Bearbeitet: 24. June 2012, 22:26 (WiseWoman) Erstellt: 20. September 2011, 18:02 Drhchc | BauernOpfer, Fragment, Pes, SMWFragment, Schutzlevel, Triepel 1942, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 160, Zeilen: 1-5 |
Quelle: Triepel 1942 Seite(n): 28, Zeilen: 11-16 |
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Triepel weist daraufhin, daß es noch einen Hauptunterschied zwischen Mandat und Delegation gibt.[817] Das Mandat ist immer ein Rechtsgeschäft, ein Akt, der auf Begründung subjektiver Rechte und Pflichten gerichtet ist. Die Delegation sei aber nicht zwingend ein Rechtsgeschäft. Auf keinen Fall sei die Delegation von Kompetenzen ein Verwaltungsakt wie manche behaupten.[818]
[817] Triepel S. 28. [818] So aber Helfritz S. 96 und 100. |
Mit alledem ist indessen ein Hauptunterschied zwischen Mandat und Delegation noch nicht erwähnt worden. Das Mandat ist immer ein Rechtsgeschäft, ein Akt, der auf Begründung subjektiver Rechte und Pflichten gerichtet ist. Die Delegation von Kompetenzen ist gerade kein Rechtsgeschäft. Sie ist kein Verwaltungsakt, wie Manche behaupten.[17]
[17] Als Verwaltungsakt bezeichnet die Delegation Helfritz, Die Vertretung der Städte und Landgemeinden nach aussen (1916) S. 96, 100. Doch gibt er zu, dass die Delegation eine Rechtsetzung dann sei, wenn sie hoheitliche Funktionen übertrage, S, 101. |
Hier handelt es sich um einen Grenzfall zwischen "BauernOpfer" und "gerade nicht mehr in Ordnung zitiert". Einerseits wird Triepel korrekt genannt, der erste Satz nach der entsprechenden Anmerkung wird dann aber wörtlich ohne Anführungszeichen übernommen. Die zwei folgenden Sätze machen hingegen durch indirekte Rede wieder klar, dass hier noch Triepel "spricht". Problematisch ist der in Anmerkung 818 von Triepel übernommene Verweis auf Helfritz (der – nebenbei bemerkt – 1916 veröffentlicht hat). Dass dieser Verweis noch zur Argumentation Triepels gehört, ist für den Leser nicht zu erkennen. Hindemith: auf verdächtig zurückgesetzt (siehe Diskussion) Cassiopeia: auf Bauernopfer zurückgesetzt (siehe Diskussion) |
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[2.] Pes/Fragment 118 12 - Diskussion Bearbeitet: 25. June 2012, 20:07 (Sotho Tal Ker) Erstellt: 8. January 2012, 13:36 Deactivated | Achterberg 1978, BauernOpfer, Fragment, Pes, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 118, Zeilen: 12-16 |
Quelle: Achterberg 1978 Seite(n): 402, Zeilen: 23-29 |
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Der Rechtssubjektbegriff nimmt schließlich eine Doppelnatur ein.607 In der ersten Weise ist das Rechtssubjekt ein mit Zuständigkeiten ausgestatteter Teil der Normenordnung, in der zweiten Weise ein Berechtigter und damit Rechtssubjekt im engen Sinn. Nach Achterberg treffen beide Rechtssubjekte im allgemeinen zusammen.608
607 Dies entspricht der Doppelnatur des Rechtsbegriffes, der im objektiven Sinn das Rechtsnormgeftige erfaßt und im subjektiven Sinn als Berechtigung zu sehen ist. |
Der Rechtssubjektsbegriff nimmt an der Doppelnatur des Rechtsbegriffs teil: Recht im objektiven Sinne als dem Rechtsnormgefüge, Recht im subjektiven Sinne als der Berechtigung. In der ersten Weise ist das Rechtssubjekt ein mit Zuständigkeiten ausgestatteter Teil der Normenordnung, in der zweiten Weise ein Berechtigter (Rechtssubjekt im engeren Sinne) oder Verpflichteter (Pflichtsubjekt). Beide Rechtssubjektsbegriffe treffen im allgemeinen zusammen. |
Der Verweis auf Achterberg deckt den Umfang der Übernahme nicht ab. Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Text in Fußnote 607 aus Achterberg stammt. |
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