von Dr. Paul Fang
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[1.] Pf/Fragment 103 08 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2016-06-23 17:31:04 Schumann | BauernOpfer, Fragment, Gaitanides 2005, Gesichtet, Pf, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 103, Zeilen: 8-20 |
Quelle: Gaitanides 2005 Seite(n): 16, 17, Zeilen: 16: 1 ff.; 17: 6 ff. |
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6.3.1 Die Auslegung des Begriffs der Preisstabilität
Die vorrangige Verpflichtung der Europäischen Zentralbank auf die Gewährleistung stabiler Preise wirft die Frage auf, was unter dem Begriff der Preisstabilität zu verstehen ist. Der EG-Vertrag gibt zwar die Gewährleistung als vorrangiges Ziel der EZB vor, verzichtet aber auf die Konkretisierung des Begriffs bzw. etwaige Vorgaben für die Preisstabilität. Es wird oft darauf verwiesen, dass der Begriff der Preisstabilität entweder als absolute Preisstabilität, also im Sinne eines Zustands ohne Inflation, oder als relative Preisstabilität verstanden werden kann.416 Eine relative Auslegung wird von NICOLAYSEN vertreten.417 Geldwertstabilität sei kein exakter Begriff. Die Gefährdung dieses Zieles könne daher nicht auf eine bestimmte, bezifferte Inflationsrate festgelegt werden. Die Relativität dieses Zieles verdeutliche Art 2 EGV, worin die verschiedensten wirtschaftspolitischen Ziele ähnlich dem [„magischen Viereck“418 ohne bestimmte Priorität genannt würden.] 416 ENDLER, JAN, Europäische Zentralbank und Preisstabilität: Eine juristische und ökonomische Untersuchung der institutionellen Vorkehrungen des Vertrages von Maastricht zur Gewährleistung der Preisstabilität, Stuttgart, 1998, S. 390. 417 NICOLAYSEN, GERT, Rechtsfragen der Währungsunion, Berlin, 1993, S. 39 f. 418 [...] |
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IV. Auslegung des Begriffs der Preisstabilität [...] Die vorrangige Verpflichtung des ESZB auf die Gewährleistung der Preisstabilität wirft die Frage auf, was unter dem Begriff der Preisstabilität zu verstehen ist. [Seite 17] Im Schrifttum wird darauf verwiesen, daß der Begriff entweder als absolute Preisstabilität, also als ein Zustand ohne Inflation, oder als großzügiger ausgelegte »relative« Stabilität verstanden werden könnte.60 Eine relative Auslegung wird von Nicolaysen.6l vertreten. Geldwertstabilität sei kein exakter Begriff. Die Gefährdung dieses Zieles könne daher nicht auf eine bestimmte, bezifferte Inflationsrate festgelegt werden. Die Relativität dieses Zieles verdeutliche Art. 2 EGV. In dieser Vorschrift würden die verschiedensten wirtschaftspolitischen Ziele, ähnlich dem ‚magischen Viereck‘, ohne bestimmte Priorität genannt. 60 Endler, Europäische Zentralbank und Preisstabilität, 1998, S. 390. 61 Nicolaysen, Rechtsfragen der Währungsunion, 1993, S. 39 f.; ebenso Janzen, Der neue Artikel 88 Satz 2 des Grundgesetzes, 1996, S. 159 f. |
Die Quelle ist am Ende der Übernahme in Fn. 419 (als zweite) genannt. Die weitgehende Wörtlichkeit der Übernahme wird daraus nicht erkennbar. Der von der Seite 17 von Gaitanides 2005 übernommene Inhalt stammt seinerseits teilweise aus anderer Quelle, siehe die Chg-Seite 17. |
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