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Die Europäische Zentralbank

von Dr. Paul Fang

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Pf/Fragment 206 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-06-07 20:10:26 Schumann
Endler 1998, Fragment, Gesichtet, Pf, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 206, Zeilen: 2-4
Quelle: Endler 1998
Seite(n): 276, Zeilen: 1 ff.
Beim Verhältnis zwischen Zentralbank und Rechtssprechung [sic] muss der Grundsatz gelten, dass das Handeln der Zentralbank in vollem Umfang rechtlich überprüfbar ist.786

786 Vgl. HAHN, HUGO J., Währungsrecht, München, 1990, § 18 Rz. 22; SAMM, CARL-THEODOR, Die Stellung der Deutschen Bundesbank im Verfassungsgefüge, Berlin, 1967, S. 208 ff.

Es bleibt das Verhältnis zwischen Zentralbank und Rechtsprechung zu klären. Grundsätzlich gilt hier, daß das Handeln der Zentralbank in vollem Umfang rechtlich überprüfbar ist345.

345 Für die Deutsche Bundesbank bspw. Maunz, in Maunz / Dürig Art. 88 GG Rn. 24: Bauer, in von Münch Art. 88 GG Rn. 22. Samm: Die Stellung der Deutschen Bundesbank. S. 208 ff.; Hahn: Währungsrecht. § 18 Rn. 22; Schmidt-Bleibtreu, in Schmidt-Bleibtreu / Klein, Art. 88 GG Rn. 5.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[2.] Pf/Fragment 206 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-06-05 11:51:37 Klgn
Endler 1998, Fragment, Gesichtet, Pf, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 206, Zeilen: 12-17
Quelle: Endler 1998
Seite(n): 276, Zeilen: 4 ff.
Die Zentralbank ist bei der Durchführung ihrer Geldpolitik an die Gesetze gebunden. Der rechtlichen Kontrolle durch die Gerichte können allerdings durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume Grenzen gezogen sein. Der Ermessensspielraum für das Handeln der Zentralbank wird umso enger und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit umso leichter, je eindeutiger die Zentralbank dem Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet ist.788

788 Selbst dann könnte es immer noch zu Auslegungsschwierigkeiten kommen. Begriffe wie Preisstabilität sind interpretationsbedürftig, wobei die Auslegungskriterien selbst bei hochrangigen Wirtschaftswissenschaftern umstritten sind.

Die Zentralbank ist bei der Durchführung ihrer Geldpolitik an die Gesetze, insbesondere an das Zentralbankgesetz gebunden. Der rechtlichen Kontrolle durch die Gerichte können allerdings durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume Grenzen gezogen sein. An anderer Stelle wurde dabei bereits auf die Bedeutung der Zielformulierung hingewiesen346: Der Ermessensspielraum für das Handeln der Zentralbank wird umso enger und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit umso leichter, je eindeutiger die Zentralbank auf das Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet ist.

346 D III 2c.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20160607193928