VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 204, Zeilen: 18-21
Quelle: Gaitanides 2005
Seite(n): 245, Zeilen: 13 ff.
Eine Kontrolle der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Parlamente ist nicht vorgesehen. Die klassische parlamentarische Aufgabe einer nachträglichen politischen Kontrolle des Handelns der EZB fällt dem Europäischen Parlament zu. Dazu gehört die alljährliche Berichtspflicht der [EZB an das Europäische Parlament.778]

778 Art. 113 Abs. 3 EGV.

Es spricht aber nichts dagegen, dem Parlament auch auf europäischer Ebene die »klassischen« Methoden der nachträglichen politischen Kontrolle des Handelns der Zentralbank einzuräumen,237 [...]

[...] Eine Kontrolle der Zentralbank durch die nationalen Parlamente ist jedoch nicht vorgesehen. [...] Konkrete Ansätze einer parlamentarischen Kontrolle ex post sind vor allem in der jährlichen Berichtspflicht der Zentralbank an das Europäische Parlament zu erkennen.239 Das Parlament ist berechtigt, eine allgemeine Aussprache über den Jahresbericht abzuhalten.240


237 So für die Deutsche Bundesbank z.B. Ladeur, Die Autonomie der Deutschen Bundesbank - ein Beispiel für die institutioneile Verarbeitung von Ungewisßkeitsbedingungen, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis 3 (1992), S. 486.

239 Vgl. auch de Haan/Gormley, Independence and Accountability of the European Central Bank, in: Andenas/Gormley/Hadjiemmanui/Harden, European Economic and Monetary Union: The Framework, 1997, S. 333 (343).

240 Art. 113 Abs. 3 Satz 2 EGV.

Anmerkungen

Isoliert betrachtet eine eher unscheinbare kapiteleröffnende Passage, in Verbindung mit dem direkt anschließenden Fragment 205 01 wird der Übernahmecharakter aus Gaitanides deutlich.

Sichter
(Schumann), SleepyHollow02