VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 205, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Gaitanides 2005
Seite(n): 245, 246, Zeilen: 245: 25 ff.; 246: 1 ff.
[Dazu gehört die alljährliche Berichtspflicht der] EZB an das Europäische Parlament.778 In der Praxis berichtet der Präsident der EZB dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung in der Regel viermal jährlich über die Geldpolitik der EZB.779 Protokolle dieser Anhörung werden kurz danach veröffentlicht.780 Das Europäische Parlament ist berechtigt, eine allgemeine Aussprache über den Jahresbericht abzuhalten.781 Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder auf eigene Initiative können der Präsident und die anderen Direktoriumsmitglieder von den Ausschüssen des Europäischen Parlaments gehört werden.782 Dieses Recht findet seine Grenzen im Beeinflussungsverbot des Art. 108 EGV, dem auch das Europäische Parlament unterliegt.

Darüber hinausgehende Forderungen des Europäischen Parlaments,783 die Sitzungsprotokolle des EZB-Rates als Zusammenfassung einschliesslich der gefassten Beschlüsse und der ihnen zugrunde gelegten Argumente und später auch als vollständige Protokolle mit allen Einzelheiten zu veröffentlichen,784 sind wohl mit der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank nicht zu vereinbaren.785


778 Art. 113 Abs. 3 EGV.

779 TRICHET, JEAN-CLAUDE, The Euro after Two Years, in: Journal of Common Market Studies (JCMS), 2001, S. 3 f. Vgl. Art. 15.1 ESZB-Satzung.

780 SCHELLER, HANSPETER K, Die Europäische Zentralbank, in: BÜSCHGEN, HANS E./KOPPER HILMAR (Hrsg.), Fragen des europäischen Finanzmarktes, Frankfurt am Main, 2000, S. 84.

781 Art. 113 Abs. 3 EGV.

782 Art. 113 Abs. 3 EGV.

783 AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, WÄHRUNG UND INDUSTRIEPOLITIK, Bericht über die demokratische Rechenschaftspflicht in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, PE 223.957/end., 23. März 1998.

784 Die Zusammenfassung einschliesslich der gefassten Beschlüsse und deren Argumente sollten nach der Forderung des Europäischen Parlaments spätestens am Tag nach dem nächsten Treffen des EZBRates veröffentlicht werden. Spätestens fünf Jahre nach der Sitzung sollten dann auch die vollständigen Protokolle mit allen Einzelheiten veröffentlicht werden.

785 Siehe dazu: HAHN, HUGO J., Berichtspflichten und Informationsmöglichkeiten der Europäischen Zentralbank, in: Juristenzeitung (JZ), 1999, S. 960 ff.; RANDZIO-PLATH, CHRISTA, Die [demokratische Rechenschaftspflichtigkeit der EZB muss erhöht werden, in: Wirtschaftsdienst, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Nr. 5, 1998, S. 274 ff.]

Konkrete Ansätze einer parlamentarischen Kontrolle ex post sind vor allem in der jährlichen Berichtspflicht der Zentralbank an das Europäische Parlament zu erkennen.239 Das Parlament ist berechtigt, eine allgemeine Aussprache über den Jahresbericht abzuhalten.240 Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder auf eigene Initiative können der Präsident der EZB und die anderen Mitglieder des Direktoriums gehört werden.241 Eine extensive

[Seite 246]

Nutzung dieses Rechts findet seine Grenze im Beeinflussungsverbot des Art. 108 Satz 2 EGV.242 Diesem Verbot unterliegt auch das Europäische Parlament. 243 In der Praxis berichtet der Präsident der EZB dem Ausschuß für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments in der Regel viermal jährlich über die Geldpolitik der EZB sowie verwandte Themen.244

Die darüber hinausgehende Forderung des Europäischen Parlaments,245 die Sitzungsprotokolle des EZB-Rates als Zusammenfassung einschließlich der gefaßten Beschlüsse und der ihnen zugrunde gelegten Argumente spätestens am Tag nach seinem nächsten Treffen und als vollständige Protokolle spätestens fünf Jahre nach der Sitzung mit allen Einzelheiten zu veröffentlichen, ist mit der Unabhängigkeitsgarantie der Zentralbank nicht vereinbar.246


236 Smaghi/Casini, Monetary and Fiscal Policy Co-operation: Institutions and Procedures in EMU, in: JCMS 2000, 375 (382).

237 So für die Deutsche Bundesbank z.B. Ladeur, Die Autonomie der Deutschen Bundesbank - ein Beispiel für die institutioneile Verarbeitung von Ungewisßkeitsbedingungen, in: Staatswissenschaften und Staatspraxis 3 (1992), S. 486.

238 Pernice, Das Ende der währungspolitischen Souveränität in Deutschland, in: Festschrift für Everling, Bd. 2, 1995, S. 1057 (1068).

239 Vgl. auch de Haan/Gormley, Independence and Accountability of the European Central Bank, in: Andenas/Gormley/Hadjiemmanuil/Harden, European Economic and Monetary Union: The Framework, 1997, S. 333 (343).

240 Art. 113 Abs. 3 Satz 2 EGV.

241 Art. 113 Abs. 3 Satz 3 EGV.

242 Auf die Zurückhaltung des Europäischen Parlaments in der Praxis verweist Magnette, Towards »Accountable Independence«? Parliamentary Controls of the European Central Bank and the Rise of a New Democratic Model, in: European Law Journal 2000, 326 (332 ff.). 243 Endler, Europäische Zentralbank und Preisstabilität, 1998, S. 571.

244 Vgl. Art. 15.1 ESZB-Satzung; siehe auch EZB, Die Beziehungen der EZB zu den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, in: Monatsbericht Oktober 2000, S. 51 (57); Trichet, The Euro after Two Years, in:JCMS2001, 1 (3 f.).

245 Bericht über die demokratische Rechenschaftspflicht in der dritten Stufe der WWU, Ausschuß für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik, PE 223.957/end., 23. März 1998, Berichterstatterin: Randzio-Plath', vgl. auch Randzio-Plath, Die demokratische Rechenschaftspflichtigkeit der EZB muß erhöht werden, in: Wirtschaftsdienst 1998,269 (274 ff.); ausführlich dazu Hahn, Berichtspflichten und Informationsmöglichkeiten der Europäischen Zentralbank, in: JZ 1999, 957 (960 ff.).

246 So im Ergebnis auch Issing, The Eurosystem: Transparent and Accountable or Willem in Euroland«, in: JCMS 1999, 503 (505 ff.); a.A. de Haan/Eiffinger, The Democratic Accountability of the European Central Bank: A Comment on Two Fairy-tales, in: JCMS 38 (2000), 393 (399); Buiter, Alice in Euroland, in: JCMS 37 (1999), 181 (185 ff.).

Anmerkungen

Es finden sich viele Referenzen - doch die erkennbar tatsächliche Quelle bleibt ungenannt.

Sichter
(Schumann), SleepyHollow02